Ernst Hermann Maier hat womöglich schon hunderte Male seine bewegende Geschichte erzählt. Mit uns taucht er ein weiteres Mal in die Vergangenheit ein. Maier sitzt an einer langen Tafel bei sich zu Hause. Auf seinem Kopf trägt er eine schwarze Kappe mit der Aufschrift Uria. «Uria» steht für seine Philosophie, sein eigenes Bio-Label und seine Rinder, die er «Uria-Rinder» getauft hat – angelehnt an den Auerochsen «Ur», der einst wild durch Europas Wälder zog.
Zur Stärkung hat der sogenannte «Rinderflüsterer» und Vorsitzender des Vereins Uria e. V. selbst gebackenes Brot, Butter und Wurst aus der Uria- Metzgerei auf den Tisch gestellt, denn er weiss, schnell erzählt ist seine Geschichte nicht.
Maier blickt auf einen harten, 13 Jahre andauernden Kampf mit den deutschen Behörden zurück. Der 78-jährige setzt sich für die artgerechte Tierhaltung ein: «Meine Tiere haben ein glückliches Leben und einen Tod ohne Angst und Stress verdient.» Lebendtransport zum Schlachthof «nur über meine Leiche», sagt er.
Betriebsspiegel
Name: Ernst Hermann Maier (Betriebsleiter bis 2000) Betriebsübernahme durch seine Kinder Annette und Edgar Maier
Ort: Balingen-Ostdorf in Baden-Württemberg (D)
LN: 110 ha, davon 90 ha Weideland, 20 ha Futter- bau
Viehbestand: 250 bis 300 Rinder, altersdurchmischter Herdenverband der Rasse Höhenfleckvieh, Besamung durch eigene Stiere (wird der Natur überlassen), es werden keine Rinder zugekauft
Vermarktung: Bio-Märkte, Online-Shop, Hofladen, Hofautomat, Restaurants
Rinder aufgeben, oder ...
Ernst Hermann Maiers Hof befindet sich in Ostdorf, einem Teilort der baden-württembergischen Stadt Balingen (D), zwischen Stuttgart und Bodensee. Als er 1965 23-jährig den Betrieb übernahm, besass der Junglandwirt in zwei Anbindeställen acht Milchkühe mit Nachzucht. Später stellte er auf Mutterkuhhaltung und Weidegang um. Im Winter wurden die Rinder in den sehr arbeitsaufwendigen Anbindeställen gehalten, berichtet Maier. Diese Haltung war möglich, solange sein Vater noch lebte und einen der Ställe versorgen konnte. Als er im Spätsommer 1982 verstarb, musste sich sein Sohn entscheiden: Entweder die Rinder aufgeben, verkaufen oder eine andere Lösung finden.
Ganzjährige Weidehaltung im Herdenverband
Maier entschied sich, die Tiere zu behalten, «zu den Kühen hat man schliesslich einen Bezug.» Seine Rinder hielt er daraufhin notgedrungen auch im Winter auf der Weide, ohne Trennung nach Alter und Geschlecht. «Dies war ein Experiment mit ungewissem Ausgang», blickt Maier zurück. Bald stellte er positive Wesensänderungen fest: «Sie wurden freier und stolzer. Ihre Hornform entwickelte sich nach oben. Die Kälber tollten beim ersten Schnee voller Freude herum», erzählt er begeistert.
Doch dabei ergab sich ein Problem: Es wurde schwieriger die Tiere einzufangen und in den Schlachthof zu bringen.

Familie Maiers Kühe, Kälber und Stiere leben altersdurchmischt in einem Herdenverband ganzjährig auf der Weide. Die Besamung wird der Natur überlassen.
«Lebendtransport, nur über meine Leiche»
1986 hatte Ernst Hermann Maier mit seinem Bullen Axel ein traumatisches Erlebnis: «Axel sollte für den Schlachthof verladen werden, er wehrte sich aber mit aller Kraft dagegen. Zwei Stunden kämpften wir zu dritt, um den Bullen wortwörtlich zu bewegen, ohne Erfolg.» Maier hat diese Stunden nie vergessen, wie viel Angst, Stress und Qualen der Bulle dabei erlitt und wie lebensgefährlich es für die Beteiligten war. Schliesslich musste der Bulle vor Ort mit dem Bolzenschuss-Gerät betäubt und gestochen werden. Maier schwor sich: «Ein Lebendtransport meiner Rinder in den Schlachthof nur noch über meine Leiche.»
«Das der Kugelschuss auf der Weide verboten sein könnte, ist mir nicht in den Sinn gekommen»
Weil Maier schlechte Erfahrung mit dem Bolzenschuss machte – aufgrund einer Fehlbetäubung, liess er seine Rinder daraufhin von Jägern schiessen. 1988 beantragte er für sich die Schiesserlaubnis, um von ihnen nicht mehr abhängig zu sein. «Das der Kugelschuss auf der Weide aber verboten sein könnte, ist mir damals nicht in den Sinn gekommen.» Bis er eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Jagd-, Waffen-, Schlacht-, Tierschutz- und Abfallgesetz am Hals hatte. Rinder seien Haustiere und müssten im Schlachthof getötet werden, wurde er belehrt.
Maier erwies sich aber als resistent gegenüber diesen Belehrungen. Er erklärte den Behördenvertretern: «Wenn ich so nicht schlachten darf, wie ich will, schlachte ich gar nicht mehr.» Aus den anfänglich 40 Tieren wurden daraufhin über 200 und Maier ging das Geld aus.
Antrag zur Schiesserlaubnis abermals abgelehnt
Mit den Behörden führte er unterdessen einen «Kalten Krieg». Abermals wurde sein Antrag zur Schiesserlaubnis abgelehnt. Konnte er einmal einen Erfolg verzeichnen, gingen die Behörden gegen das Urteil in Berufung. Erst im Jahr 2001 konnte Maier, wie er sagt, «die Behörden juristisch niederkämpfen» und bekam endlich die Schiesserlaubnis – 13 Jahre nach seinem ersten Antrag.
Versteigerung seines Hofes
Doch die Freude währte nur kurz. Gerichtskosten und fehlende Einnahmen hatten Ernst Hermann Maier und seine Familie in den Ruin getrieben. «Auf so eine lange Auseinandersetzung mit den Behörden war ich nicht vorbereitet.» Es kam zu Zwangsversteigerungen. Im Oktober 2000 verlor er Haus und Hof. «Alles schien umsonst gewesen zu sein.» Um die Zuschläge bzw. die Gebotsannahme durch den Auktionator abzuwenden, wurde ihm noch eine Gnadenfrist von drei Wochen eingeräumt.
Ein Fremder spendete 30'000 DM
Währenddessen berichteten die Medien von Maiers Lage. «Eine Frau rief in einem Leserbrief zur Solidarität auf», erinnert er sich zurück. Hier würde einer widerrechtlich finanziell vernichtet, schrieb sie, und rief die Leserschaft auf, 100 DM (ehemalige deutsche Währung) in ein Solidaritätskonto einzuzahlen. Als gutes Vorbild ging sie voran. Ihrem Aufruf folgten daraufhin über 100 Personen. «Einmal stand ein Schrotthändler plötzlich vor meiner Haustür und legte 30'000 DM auf den Tisch», berichtet Maier noch immer gerührt.
Insgesamt wurde innerhalb von 14 Tagen eine halbe Million DM zur Verfügung gestellt. Als der Tag der Zwangsversteigerung kam, wartete die Familie gespannt im Gerichtsraum. Die Personen, die gesteigert hatten, sahen sich schon siegessicher. «Ich erinnere mich noch an ihre blassen Gesichter, als die Versteigerung abgelehnt wurde», erzählt er triumphierend.
Bau einer mobilen Schlachtbox, um Vorschriften einzuhalten
Nach einem unerbittlichen Kampf mit den Behörden, darf Ernst Hermann Maier nun seine Rinder auf der Weide schiessen. Damit die Vorschriften eingehalten werden, hat er bereits 1995 die weltweit erste Mobile Schlachtbox (MSB®) konstruiert. Darin wird das durch den Kugelschuss betäubte Tier mit einem Messerstich getötet. Die MSB® wurde im Januar 1996 nach nationalem deutschem Recht für die «Teilmobile Regelschlachtung» zugelassen.

Ernst Hermann Maier hat die weltweit erste Mobile Schlachtbox (MSB) in verschiedenen Ausführungen konstruiert.
Im hofeigenen Schlachthaus, das 1997 ohne Beanstandungen abgenommen wurde, werden Maiers Rinder fachmännisch zerlegt und verarbeitet.


Das Fleisch wird unter anderem im Hofladen verkauft.
«Es gab Sicherheitsprobleme»
Mit der neuen EU-Verordnung vom Januar 2010 entsprach die MSB® von 1995 aber nicht mehr den Hygiene-Vorschriften. In Zusammenarbeit mit der hessischen Uni Kassel/Witzenhausen und mit EU-Fördermitteln stellte Maier einen neuen Prototyp der zweiten Generation her, welcher aber in der Praxis nicht überzeugen konnte: «Es gab Sicherheitsprobleme», blickt der «Rinderflüsterer» zurück. Nach dem Bau einer zweiten MSB® II hat Maier 2011 «mit erheblichen Mühen» auch für diese Box eine EU-Zulassung erhalten. Inzwischen wurden mehrere MSB® II-Modelle entwickelt, die alle von der EU zugelassen sind «und sich im In- und Ausland tausendfach bewährt haben.»

Modell MSB-AC ist das Ausbluten eines betäubten Tieres möglich. Eine ausgeklappte Wanne fängt das Blut auf. (Bild Bruno Oehrli)
Deutsche Behörden verstossen immer noch gegen das EU-Recht
Im Jahr 2000 übergab Ernst Hermann Maier den Hof seinen Kindern. Mit seinem 1995 gründeten Verein «zur Förderung einer neuen Art der Tierhaltung Uria e. V.» unterstützt er Tierhalter, Metzger, Viehhändler und Behörden bei der Umsetzung tierfreundlicher Haltungs- und Schlachtmethoden. Denn obwohl die EU nach Richtlinie 93 /119/EG seit 1993 die Betäubung mit Kugelschuss ohne Einschränkung erlaubt, verstossen gemäss Maier immer noch manche deutsche Behörden gegen das geltende EU-Recht. «Sie verweigern Genehmigungen und verletzen Tierhalter in ihren Rechten.»
Hierzulande ist seit dem 1. Juli die Hof- und Weidetötung zugelassen. Die Schweiz konnte dabei auf die Erfahrungen von Uria zurückgreifen.

