Damit dürfen noch bis am 15. September Lebensmittel mit dem auch als Farbstoff E171 bekannten Titandioxid hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wie das BLV am Mittwoch mitteilte. Danach ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich. Titandioxid kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe.

Ausschlaggebend für das Verbot war die Bewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Mai war die Behörde zum Schluss gekommen, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titandioxid-Partikel nicht ausgeschlossen werden könne. Daher gelte es nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Die EU hat bereits im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff erlassen.