Die strenge Handhabung der Baubewilligungspraxis in Luzern, insbesondere ausserhalb der Bauzone, sorgt in der Luzerner Landwirtschaft seit Jahren für rote Köpfe. Zuletzt an der Delegiertenversammlung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands. Im Anschluss wurde die «IG Bauen ausserhalb der Bauzone» gegründet.
Einführung rechtzeitig sistieren
Kantonsrätin Hella Schnider hat in Zusammenarbeit mit der IG Bauen ausserhalb der Bauzone eine Motion zur terminierten Sistierung der kantonalen Gestaltungsvorgaben eingereicht. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, «die Einführung der kantonalen Gestaltungsvorgaben ‹Bauen ausserhalb der Bauzone› rechtzeitig vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten am 1. Juli 2026 zu sistieren und anschliessend unter breiter und ausgewogener Einbindung der betroffenen Akteure grundlegend zu überarbeiten».
Die Sistierung soll bis Ende 2027 befristet werden, um möglichst rasch eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die einerseits den durch die Annahme des Gegenvorschlags zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» entstandenen Vorgaben entspricht und andererseits die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt.
Motion deutlich überwiesen
Die IG Bauen ausserhalb der Bauzone nimmt mit grosser Genugtuung Kenntnis von den aktuellen Entwicklungen im Luzerner Kantonsrat rund um die Gestaltungsvorgaben beim Bauen ausserhalb der Bauzone, wie sie in ihrer aktuellen Medienmitteilung schreibt.
«Die IG wertet dies als ersten politischen Erfolg.» Bereits am Dienstag wurde die Motion von Kantonsrätin Hella Schnider mit 117:0 Stimmen als dringlich erklärt. Dieses klare Resultat zeige eindrücklich, dass das Anliegen parteiübergreifend ernst genommen wird und der Handlungsbedarf breit anerkannt ist.
Auch die Antwort des Regierungsrates bestätige, dass die Problematik erkannt wurde. Denn der Regierungsrat anerkenne ausdrücklich die Notwendigkeit, die bestehenden Gestaltungsvorgaben zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. «Der Druck aus Landwirtschaft, Planung und Praxis ist in Luzern angekommen», so die IG.
Mit dem Entscheid des Kantonsrates vom Mittwoch wurde die Motion schliesslich mit 88 zu 27 Stimmen bei zwei Enthaltungen überwiesen. Damit spricht sich eine klare Mehrheit des Rates dafür aus, dass der Kanton Luzern bei den Gestaltungsvorgaben nochmals über die Bücher muss.
Rechtssicherheit und Handlungsspielraum
Das Resultat zeige, dass die Anliegen der Bauwilligen ausserhalb der Bauzone breit abgestützt sind und weit über einzelne Interessengruppen hinausgetragen werden. Der Entscheid zeige auch, so die IG weiter, dass die Vernetzung und der Einsatz der Vorstandsmitglieder Wirkung entfalten und die Anliegen auf politischer Ebene ernst genommen werden.
Es gelte nun, die anstehende Überarbeitung der Gestaltungsvorgaben aktiv und konstruktiv zu begleiten. Ziel müsse sein: «Ein verlässliches, faires und zeitgemässes Instrument zu schaffen, das in der Praxis funktioniert und den Bauwilligen ausserhalb der Bauzone wieder mehr Rechtssicherheit und Handlungsspielraum gibt.»

