Raumplanung

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Remise am Zerfallen. Grundsätzlich dürfen funktionslos gewordene landwirtschaftliche Bauten stehenbleiben. Ausser es besteht aufgrund einer Baubewilligung ein Beseitigungsrevers.

Luzern soll Verpflichtungen für Beseitigung von Gebäuden aufheben

In einer Motion verlangt SVP-Kantonsrat Fritz Gerber, dass der Kanton auf die bisherigen Rückbauverpflichtungen verzichtet. Sie würden einem Bundesgerichtsurteil widersprechen und seien ohne gesetzliche Grundlage.
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ABO
Nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigte landwirtschaftliche Bauten gibt es einige auch in unserer Region. Ob die wegen der lukrativen Abbruchprämie beseitigt werden, ist allerdings offen.

Abbruchprämie für Ställe: Gebäude abreissen oder stehen lassen?

Für den Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude gibt es seit dem 1. Juli 2026 eine Prämie. Zum Gesuchsablauf haben die Kantone Informationen aufgeschaltet. Ob der Anreiz wirkt, ist offen. Das Stabilisierungsziel könnte viele Bauherren abhalten.
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Der Wald schlägt Wurzeln an der OHA in Thun

Vom 28. August bis 6. September bringt die Sonderschau «Vom Waud id Stubä» den Duft von Holz, Waldwissen und Handwerk nach Thun.
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