Kurz & bündig
- Die Landwirte, die ihre Tiere gut beobachten, erkennen schnell, wenn ein Tier krank wird. - Bei Ungewissheit nicht pröbeln, sondern den Tierarzt möglichst früh zu Rate ziehen. - Wer sich weiterbildet und die Kuhsignale kennt, kann die Symptome besser schildern. - Nicht ausgeheilte Krankheiten bringen Leid für das Tier und Kosten für den Tierhalter. - Man vergisst manchmal die einfachen Dinge, zum Beispiel, dass eine festliegende Kuh Wasser und Futter in Mundhöhe braucht. - Aus Krankenbuchten sollte auch ein Transfer von Tieren möglich sein.
Ein guter Tierhalter erkennt selbst am besten, wenn eines seiner Tiere nicht ganz fit und gesund ist. Bei Prellungen und bei Blutergüssen oder einem in die Klaue eingetretenen Stein kann er selbst helfen. Doch es ist nicht immer einfach für ihn zu erkennen, wann er den Tierarzt oder die Tierärztin beiziehen muss.
«Wer zu lange wartet, gefährdet unnötig das Tier», sagt Brigitte Stuber, Tierärztin und Fachexpertin Tierschutz beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Der Trend in der Tierhaltung gehe dahin, Kosten zu sparen. Stuber fällt dies vor allem bei der Behandlung von Lahmheiten auf: «Hier braucht es Tierärzte, die für die Diagnose und Therapie ausgebildet sind.»

Denn oft sitze das Problem tiefer in der Klaue. Ein Geschwür oder Defekt in der weissen Linie zwischen Sohlen- und Wandhorn verlangen je nach Grösse und Tiefe eine fachgerechte Behandlung unter Anästhesie.
Dafür braucht es den Tierarzt. «Die Chancen für eine Heilung sind viel grösser, wenn frühzeitig gründlich behandelt wird», betont Stuber. Klauenerkrankungen werden mit der Zeit schlimmer. «Pflästerlen bringt zu wenig. Die Krankheit wird verschleppt anstatt geheilt», sagt die Tierärztin.
Wie es innen aussieht, komme oft erst bei der Schlachtung zu Tage. Eine nicht geheilte Lahmheit führt zu chronischen Schmerzen, als Folge gibt die Kuh weniger Milch und wird unter Umständen nicht mehr trächtig.
Bei Hochleistungskühen sind die wirtschaftlichen Einbussen besonders ausgeprägt. Deshalb empfiehlt Studer: «Nicht am falschen Ort sparen, sondern den Tierarzt als gute Investition in die Tiergesundheit betrachten.»
Die Bestandesbetreuung macht manches einfacher
Andreas Raemy ist praktizierender Tierarzt in der Tierarztpraxis am Gantrisch in Schwarzenburg BE und Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Wiederkäuergesundheit SVW. Er und seine KollegInnen setzen vor allem auf Bestandesbetreuung. Das bedeute nicht, dass der Tierarzt jede Woche einmal auf den Betrieb kommen müsse.
Wichtig sei, dass der Tierarzt den Betrieb und den Landwirt gut kenne und zwischen den beiden ein gutes Vertrauensverhältnis bestehe. Ausserdem muss der Tierarzt dem Landwirt helfen, die Symptome richtig zu erkennen.
«Unsere Bauern sind gut geschult», betont Raemy. Dank der Tierarzneimittelvereinbarung dürfen sie die Medikamente beim Tierarzt beziehen, ohne dass dieser auf den Hof kommt. Voraussetzung ist, dass die Tierhalter ihre Tiere gut beobachten, Fieber messen und die Krankheitsgeschichte am Telefon vollständig schildern. Ohne diese Angaben ist keine sichere Diagnose möglich und es wird kein Medikament abgegeben. Vor allem bei Lahmheiten ist die Früherkennung das Wichtigste.

Klauenpfleger können die Erstversorgung garantieren, aber sie müssen dafür nach den Richtlinien der Schweizer Klauenpflegervereinigung SKV ausgebildet sein, betont Raemy. Sobald Hinweise bestünden, dass die Erkrankung tiefere Strukturen wie die Lederhaut oder Gelenke betreffe, müsse in jedem Fall der Tierarzt beigezogen werden.
Für Tierarzt Andreas Raemy ist klar: «Nicht pröbeln!»
Wie Stuber legt auch Raemy Wert darauf, dass der Landwirt den Tierarzt bei Krankheitssymptomen schnell zu Rate zieht. «Der Tierhalter darf nicht pröbeln.» Als Beispiel, bei dem es auf ein schnelles Handeln ankommt, nennt Raemy die Lungenentzündung beim Kalb.
«Ein Husten beim Kalb kann man nicht mit dem Husten beim Menschen vergleichen», erklärt der Tierarzt. «Wir haben es mit einer Babylunge zu tun.» Da komme es darauf an, dass man eine Lungenentzündung schnell erkennt und behandelt.
Die Lunge des Kalbes ist erst im Alter von acht bis zehn Monaten voll entwickelt. Eine Behandlung mit Antibiotika und Entzündungshemmer wirkt schnell, aber auch eine Kälberdecke und eine warme, trockene Liegefläche unterstützen die Gesundung besonders in der kalten Jahreszeit.
Eine homöopathische Behandlung oder andere alternative Heilmethoden verlangen vom Tierhalter besondere Aufmerksamkeit. Nur wenn die Diagnose stimmt, kann die gewählte Arznei – egal welcher Behandlungsform – zur Heilung beitragen, betont Nicole Studer, Tierärztin und Beratungsstellen-Leiterin bei Kometian.
Dazu muss man die «Kuhsignale» erkennen. Alternative Behandlungsmethoden verlangen oft eine aufwändigere Tierbeobachtung und ein häufiges Eingeben der Heilmittel. Nicht jeder Landwirt habe die Zeit und das Wissen dazu, warnt Raemy. Ein Tierarzt, der dem Landwirt Homöopathie empfiehlt, sollte sich vorher vergewissern, dass der Landwirt genug Fachwissen hat und genügend Zeit aufwenden kann, um den Krankheitsverlauf zu beobachten.
Komplementärmedizin
Der Verein Kometian bietet eine Beratung in Komplementärmedizin sowie eine 24 Stunden Hotline an. Zum Beraterteam gehören ausgewiesene Tierärzte mit Fähigkeitsausweis in Homöopathie sowie Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen mit anerkannter Ausbildung. www.kometian.ch Camvet ist die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin. Auf ihrer Website lassen sich Adressen von spezialisierten Tierärztinnen und Tierärzten in der Region finden. www.camvet.ch
Mitgefühl zeigen, überlegen, was man selbst tun kann
Die Zeit, bis der Tierarzt auf dem Betrieb ist, könne man sinnvoll nutzen, ergänzt Nicole Studer. Bei Kälbern mit Durchfall zum Beispiel lasse sich einiges tun, um ein weiteres Austrocknen zu vermeiden. Die Milch sollte man auf mehrere kleinen Portionen verteilen und den Verlust von Flüssigkeit und Körpersalzen durch Elektrolyte kompensieren. Dafür eignen sich ein mit wenig Kochsalz angereicherter Schwarz-, Kamillen- oder Fencheltee; auch eine Rüeblisuppe beruhigt die Darmschleimhaut.
«Das Wichtigste ist die Pflege», betont die Tierärztin: Mitgefühl für das Tier zeigen und sich überlegen, was man für den «Patient» tun kann. Eine festliegende Kuh zum Beispiel kommt nicht zur Tränke, sie braucht einen Eimer Wasser auf Mundhöhe. Ein Wenden auf die andere Seite hilft ihr, wieder leichter auf die Beine zu kommen.
Das alles lässt sich machen, bevor der Tierarzt auf dem Hof eintrifft. Bei genügend Fachwissen und einer guten Stallapotheke, kann man auch schon mit einer homöopathischen Behandlung beginnen. Tierärzte mit Zusatzausbildungen in Komplementärmedizin sowie Kurse an Landwirtschaftsschulen vermitteln das nötige Wissen.
Liegende Tiere brauchen besonders viel Aufmerksamkeit
Der Umgang mit einem kranken oder verletzten Tier wird erschwert, wenn das Tier liegt und nicht mehr aufstehen kann. Das ist zum Beispiel bei einem Bein- oder Beckenbruch der Fall, aber auch bei einem Festliegen – sei es wegen Milchfiebers, Verletzungen auf Grund einer Schwergeburt oder auf Grund einer Euterentzündung.
Von grossem Vorteil sind eine Abkalbe- und Krankenbucht. Dort werden die Tiere nicht von anderen gestört. Tierhalter und Tierarzt steht mehr Platz für die Behandlung bzw. Betreuung des Tieres zur Verfügung, führt Ernst Schicker aus.
Schicker ist Tierarzt in der Tierarztpraxis Im Bad im appenzellischen Heiden und unterrichtet am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Arenenberg. «Im Anbindestall bindet man am besten das Nachbartier weg», empfiehlt er. Mit einem an der Decke aufgehängten Seilzug lasse sich einer festliegenden Kuh beim Aufstehen helfen. Alle drei bis vier Stunden soll man eine liegende Kuh wenden, hält Schicker fest. Durch die Umlagerung unterstütze man die Durchblutung der Körperteile, auf denen die Kuh liegt. Um die Erholung zu fördern, lege man zusätzlich eine Decke auf die Kuh.

«Einer liegenden Kuh darf man nichts eingeben», betont der Tierarzt. Es besteht die Gefahr, dass das Tier sich dabei verschluckt, was eine schwere Lungenentzündung auslösen kann.
Oft gehe vergessen, die Hinterbeine der Kuh lose zusammenzubinden, damit diese beim Aufstehen nicht auseinandergrätschen. Viel Stroh und auf rutschigem Boden zusätzlich Sägemehl helfen, damit die Kuh einerseits weich liegt und andererseits nicht ausrutscht.
Der Tierarzt entscheidet über die Transportfähigkeit
Nicht immer ist es möglich, ein krankes oder verletztes Tier zu heilen. Es stellt sich dann die Frage, ob man es einschläfern (euthanasieren) oder notschlachten soll. Der Bestandestierarzt entscheidet dies in der Regel zusammen mit dem Landwirt. Eine Euthanasie ist dann angesagt, wenn sich das Fleisch wegen Krankheit oder Absetzfristen der Medikamente nicht verwerten lässt. Ist das Fleisch aus Sicht des Tierarztes lebensmitteltauglich, gilt es zu klären, ob das Tier transportfähig ist oder ob es auf dem Betrieb getötet werden muss. Die Transportfähigkeit hängt von der Verfassung des Tieres ab sowie davon, wie das Transportfahrzeug eingerichtet ist. Über die Transportfähigkeit entscheidet der Tierarzt.
Anfangs 2022 soll die Fachinformation Tierschutz zu diesem Thema überarbeitet sein. Darin ist ein Ampelsystem als Grundlage für die Entscheidung vorgesehen.
Wichtig ist, dass der Landwirt schon bei der Planung des Stalles an einen möglichen Transfer denkt, das heisst, wie er ein krankes oder getötetes Tier aus dem Stall bringt. Die Krankenbucht sollte zum Beispiel für einen Hof-Truck gut zugänglich und befahrbar sein.
Tierschutz-Vorschriften
Aus Art. 5 der TSchV ... Die Tierhalterin oder der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet werden … Aus Art. 155 der TSchV 1. Tiere dürfen nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. 2. ... Verletzte und kranke Tiere dürfen nur zwecks Behandlung oder Schlachtung so weit als nötig, unter besonderen Vorsichtsmassnahmen transportiert werden. Hier geht es zur aktuell gültigen Tierschutzverordnung (TSchV).

