Shamonda-Virus: Die eigentliche Prüfung kommt mit den Geburten – was ist zu tun?

Knapp 200 Nachweise in 22 Kantonen, Antikörper bei Schafen, die Impfstofffrage offen: Der Bund stuft das Shamonda-Virus nicht als Tierseuche ein und setzt auf Überwachung. Nun konzentriert sich diese auf Aborte und Jungtiere.

Zwei Monate nach Beginn der Untersuchungen zieht das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) eine erste Bilanz zum Shamonda-Virus: 199 positive Nachweise in 22 Kantonen, darunter 49 Föten aus Rinderaborten und acht Pferde. Inzwischen treffen weniger Proben ein, und weniger davon sind positiv. Die akute Phase scheint abzuklingen.

Für die Tierhaltenden beginnen die eigentlichen Fragen aber erst jetzt im Herbst. Schützt eine durchgemachte Infektion vor der nächsten? Kehrt das Virus nächstes Jahr zurück? Und was heisst das für die Kälber und Lämmer, die im Winter zur Welt kommen? Die Forschung kann darauf bisher nur teilweise antworten. Fest steht: Der Bund stuft Shamonda nicht als Tierseuche ein. Einen Anspruch auf Entschädigung gibt es also nicht, und seit dem 1. Oktober richtet sich die Überwachung gezielt auf Aborte und Jungtiere.

Auch Schafe und Alpakas betroffen

Rund 1000 Proben sind seit Beginn der Untersuchungen beim IVI in Mittelhäusern eingegangen. Zum Rückgang der letzten Wochen schreibt das IVI auf Anfrage der BauernZeitung: «Dies deutet darauf hin, dass die akute Phase des Ausbruchs abklingt.»

Nachgewiesen wurde in der Schweiz bisher ausschliesslich die Virusvariante SHAV-EU1. Für die zweite in Europa bekannte Variante, SHAV-EU2, gebe es keine Hinweise. Das Virus hat aber nicht nur Rinder und Pferde erreicht: Bei Alpakas und Schafen fanden sich Antikörper, also Abwehrstoffe, die der Körper nach einem Kontakt mit dem Erreger bildet. Verschiedene empfängliche Wiederkäuerarten seien demnach mit dem Virus in Berührung gekommen, so das IVI.

Schutz wie bei Schmallenberg?

Ob Tiere nach einer durchgemachten Infektion geschützt sind, ist noch wenig erforscht. Weil Shamonda zur gleichen Virusgruppe gehört wie das Schmallenberg-Virus, geht das IVI davon aus, dass die Immunantwort ähnlich ausfällt. Das könnte einen länger anhaltenden Schutz bedeuten und mit der Zeit einen gewissen Herdenschutz in betroffenen Beständen. «Ob dieser Schutz mehrere Jahre anhält und wie gut er vor einer erneuten Infektion schützt, ist derzeit aber noch Gegenstand weiterer Untersuchungen», heisst es beim IVI.

Zusätzliche Unsicherheit bringen die zwei Varianten. Sollten künftig sowohl SHAV-EU1 als auch SHAV-EU2 in Europa verbreitet sein, stelle sich die Frage, wie gut die Immunität gegen die eine Variante vor der anderen schützt. Geklärt ist das nicht. Das IVI stehe dazu mit Labors in anderen betroffenen Ländern in Kontakt.

Offen ist auch, ob das Virus nächstes Jahr wiederkehrt. Wegen seiner weiten Verbreitung sei eine erneute Zirkulation grundsätzlich möglich. Entscheidend sei, ob es den Winter, in dem kaum oder keine Gnitzen fliegen, in geeigneten Tieren oder in den Gnitzen selbst überdauern kann. Gnitzen sind die winzigen Stechmücken, die das Virus übertragen. Kehrt es zurück, könnte es also hier überwintert haben oder erneut aus dem Ausland eingeschleppt worden sein.

Milchtank als Messinstrument

Um herauszufinden, wie weit sich das Virus verbreitet hat, hat das IVI mehrere Forschungsprojekte angestossen, zusammen mit Rindergesundheit Schweiz, den Vetsuisse-Fakultäten und der Tessiner Fachhochschule SUPSI. Unter anderem werden Milchtankproben der letzten Monate aus der ganzen Schweiz auf Antikörper untersucht. So lässt sich verfolgen, wie sich die Immunität in den Rinderbeständen entwickelt. Weitere Untersuchungen sollen in den kommenden Monaten und im nächsten Jahr folgen. Ob es sich für den einzelnen Betrieb lohnt, den Immunstatus der eigenen Herde abklären zu lassen, beantwortet das IVI nicht direkt. Bei Bestandesabklärungen stehe derzeit vor allem der Erkenntnisgewinn über die Ausbreitung des Virus im Vordergrund.

Keine Tierseuche, keine Entschädigung

Mit amtlichen Massnahmen müssen die Betriebe nicht rechnen, mit einer Entschädigung nach Tierseuchenrecht aber auch nicht. Shamonda ist in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt, also in jener Liste, in der der Bund festlegt, welche Krankheiten amtlich bekämpft oder überwacht werden. «Das BLV prüft aktuell keine Aufnahme», schreibt Tiziana Boebner-Lombardo, Mediensprecherin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Eine spezifische Meldepflicht gibt es nicht, und entsprechend hat das BLV auch keinen vollständigen Überblick über die betroffenen Betriebe. Ein positiver Befund allein führt weder zu Bestandessperren noch zu Schutzzonen oder allgemeinen Einschränkungen im Tierverkehr.

Bestehen bleibt die allgemeine Pflicht, seuchenverdächtige Erscheinungen sofort einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Für Schäden durch das Shamonda-Virus gibt es derzeit keinen Entschädigungsanspruch nach dem Tierseuchengesetz. Selbst eine spätere Aufnahme in die Verordnung würde daran nicht automatisch etwas ändern: «Eine Aufnahme wäre nicht automatisch mit einem Anspruch auf Entschädigung sämtlicher Tierverluste oder Aborte verbunden», hält das BLV fest. Ob eine Krankheit als Tierseuche gilt, hängt laut Gesetz unter anderem davon ab, ob sie auf Menschen übertragbar ist, ob einzelne Tierhaltende sie allein abwehren können, ob sie Wildtiere bedroht, ob sie bedeutende wirtschaftliche Folgen hat und welche Rolle sie im internationalen Tierhandel spielt. Bezeichnet werden die Tierseuchen vom Bundesrat.

Auch das Schmallenberg-Virus wurde 2012 nicht als zu bekämpfende Tierseuche eingestuft. Im Vordergrund standen Überwachung, Forschung, Diagnostik und Information. Eine Blaupause sei das aber nicht, schreibt das IVI, denn jede neue Krankheit müsse nach ihren eigenen Auswirkungen beurteilt werden. «Das Vorgehen beim Schmallenberg-Virus dient deshalb eher als Referenzrahmen denn als direktes Vorbild.»

Impfstoff: Ob und wann, ist offen

Das IVI stehe mit Partnern im In- und Ausland sowie mit Impfstoffherstellern im Austausch. Ob und wann ein Impfstoff gegen das Shamonda-Virus entwickelt werden soll, sei angesichts der jungen Lage aber offen. Dafür brauche es zuerst mehr Wissen über Immunität, Krankheitsbedeutung und die künftige Verbreitung. Für die Zulassung von Tierimpfstoffen wäre Swissmedic zuständig.

Jetzt zählen die Jungtiere

Für die Abkalbe- und Ablammsaison im Winter empfiehlt das IVI, Aborte sowie missgebildete oder lebensschwache Jungtiere konsequent zu erfassen und rasch abklären zu lassen. Die so gewonnenen Daten seien entscheidend, um zu beurteilen, wie sich das Virus auf die Fruchtbarkeit der Tiere auswirkt, und um künftige Empfehlungen fundiert abzustützen.

Das gilt jetzt für Tierhaltende

Proben von abortierten Föten sowie von missgebildeten oder beeinträchtigten Jungtieren untersucht das IVI weiterhin kostenlos auf das Shamonda-Virus, die Kosten trägt das BLV. Untersuchungen bei ausgewachsenen Tieren sind seit dem 1. Oktober kostenpflichtig. Bei Fieber, Durchfall, einem Rückgang der Milchleistung, einem Abort oder anderen Auffälligkeiten raten BLV und IVI, umgehend den Tierarzt beizuziehen, bei Pferden auch bei ungewöhnlichen neurologischen Symptomen. Schutz vor Gnitzenstichen kann das Ansteckungsrisiko senken. Wie Proben eingesandt werden, steht auf der Website des IVI: www.ivi.admin.ch.

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