Der Bundesrat will beim Wolf mehr Spielraum schaffen. Mit einer Revision des Jagdgesetzes setzt er zwei Motionen des Parlaments um. Problemwölfe sollen unter bestimmten Voraussetzungen neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen (Motion Friedli). Zudem sollen einzelne Rudelwölfe, die trotz Herdenschutz wiederholt Nutztiere reissen oder Menschen gefährden, auch zwischen Februar und Mai entfernt werden können (Motion Broulis). Bisher sind Rudelwölfe in dieser Zeit weitgehend geschützt. Die Vernehmlassung läuft bis am 16. Oktober.
Regierung: «Greift zu kurz»
In ihrer Stellungnahme vom 24. September begrüsst die Bündner Regierung die Stossrichtung, die Vorlage greife aber zu kurz. Das Wolfsmanagement bleibe stark reglementiert, reagiere in akuten Situationen zu träge und verursache viel Verwaltungsaufwand. Die Regierung erwartet, dass der Bund die von den Kantonen erarbeiteten Grundlagen spätestens bei der angekündigten nächsten Revision aufnimmt.
Dass künftig auch in Jagdbanngebieten reguliert werden darf, begrüsst sie. Dafür sollen aber auch Schäden ausserhalb dieser Gebiete zählen, denn die Streifgebiete der Rudel reichen meist weit darüber hinaus. Überraschend ist die Haltung zur Frühlingsregulierung: Ausgerechnet der Wolfskanton Graubünden lehnt Eingriffe in Rudel zwischen Februar und Mai ab. In dieser Zeit seien die Elterntiere oft entscheidend für die Aufzucht der Welpen, und im Feld lasse sich kaum sicher erkennen, welches Tier man vor sich habe. Die Regierung beantragt deshalb ein einheitliches Regulationsfenster vom 1. Juni bis zum 28. Februar.
Bauern wollen ganzjährige Regulierung
Beim Bündner Bauernverband (BBV) stösst das auf Verständnis. Ein Start im Juni wäre gegenüber heute eine klare Verbesserung, sagt Sandro Michael. «Zu diesem Zeitpunkt sind die Tiere bereits auf den Alpen und Weiden, und erfahrungsgemäss nehmen dann auch die Übergriffe stark zu.» Der Verband fordert jedoch mehr: Problemwölfe müssten ganzjährig reguliert werden können. «Wenn ein Wolf nachweislich Schäden verursacht, sich regelmässig im bewohnten Gebiet zeigt oder fachgerecht umgesetzte Herdenschutzmassnahmen überwindet, sollte nicht der Kalender darüber entscheiden, ob eingegriffen werden darf.»
Vom Riss bis zum Schuss
Einig sind sich Regierung und Bauernverband bei der Kritik an den Verfahren. Nach einem Riss müsse zweifelsfrei geklärt werden, ob tatsächlich ein Wolf zugeschlagen hat, welches Tier oder Rudel infrage kommt, ob der Herdenschutz korrekt umgesetzt war und ob die Schadenskriterien erfüllt sind, sagt Michael. Dazu kommen Dokumentation, DNA-Proben und das Verfahren zwischen Kanton und Bund. Selbst wenn der Kanton alle Voraussetzungen als erfüllt betrachtet, braucht es noch den Entscheid des Bundesamts für Umwelt. Danach muss der Wolf erst gefunden werden. «Gerade während der Alpsaison können in dieser Zeit weitere Schäden entstehen.» Der BBV verlangt deshalb, dass die Kantone abschliessend selbst entscheiden können. Sie kennten die Verhältnisse vor Ort.
«Keine administrativen Grenzen»
In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der BBV die Revision grundsätzlich. Er bedauert aber, dass der Bundesrat die Anliegen des Parlaments mit zusätzlichen Bedingungen teilweise wieder einschränke. Wie die Regierung kritisiert er etwa, dass nur Schäden innerhalb der Jagdbanngebiete zählen sollen. «Ein Wolf hält sich nicht an solche administrativen Grenzen», sagt Sandro Michael.
Längerfristig will der Verband einen klar definierten Höchstbestand. Seine Vorstellungen hat er in einer «Bündner Wolfs-Charta» festgehalten (siehe Kasten). Den Artenschutz anerkenne man grundsätzlich, heisst es im Positionspapier des BBV. Die Bauern hätten den Herdenschutz mit viel Aufwand umgesetzt, doch dieser stosse an Grenzen, ebenso die Belastbarkeit von Tierhaltern und Alppersonal. Deshalb müsse auch der Wolfsbestand eine Grenze haben. Entsprechende Vorstösse sind auf Bundesebene hängig. Der BBV werde sich für deren strikte Umsetzung einsetzen, so Michael.

Bündner Wolfs-Charta: Der Bündner Bauernverband stellt drei Forderungen
Kantone entscheiden: Das Wolfsmanagement ist Sache der Kantone, wie bei allen anderen Wildtierarten.
Zwei Rudel: Graubünden akzeptiert höchstens zwei unauffällige Wolfsrudel. Damit erfülle der Kanton seine internationale Verpflichtung zur Arterhaltung.
Nulltoleranz: Angriffe auf Haus- und Nutztiere sowie Annäherungen an Siedlungen, Einzelhöfe und Menschen werden nicht toleriert. Wo Herdenschutz unverzichtbar ist, wird er aus Naturschutzgeldern bezahlt, und der Aufwand der Tierhalter wird vollständig entschädigt.

