Zehn Fälle von Wilderei in Graubünden aufgeklärt

In Zusammenarbeit mit der Wildhut hat die Kantonspolizei Graubünden zehn Fälle von Wilderei auf Gemeindegebiet von Seewis aufgeklärt. Der einheimische Jäger werde wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.

Der 41-jährige Jäger soll während der Hochjagd 2020 zwei nicht jagdbare Kronenhirsch erlegt und danach keine Selbstanzeige erstattet haben. Stattdessen transportierte er die Tiere mit der Hilfe von Zwei Jagdkameraden ab, schreibt die Kantonspolizei Graubünden in einem Bericht. Dabei wurden sie von der Wildhut angehalten und kontrolliert.

Bei der polizeilichen Einvernahme habe der einheimische Jäger zugegeben, die Hirsche nicht in die Abschussliste eingetragen zu haben, um die Fehlabschüsse zu verheimlichen, so die Kapo Graubünden. Auch seine Kameraden waren geständig. Später gab der Beschuldigte zudem zu, auf Gemeindegebiet von Seewis ausserhalb der Jagdzeit zwischen 2014 und 2020 unberechtigt zwei weitere Kronenhirsche, zwei Gamsböcke und vier Rehböcke erlegt zu haben, heisst es weiter.

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