In den letzten Tagen konnte der Einflug des Rübenrüsslers verzeichnet werden. Die Funde konzentrieren sich allen voran auf das Mittelland und die Westschweiz. Es wurden jedoch auch bereits Tiere in der Ostschweizer Anbauregion entdeckt. In frühen Parzellen, bei denen der Bestand sich langsam, aber sicher schliesst, konnten bereits erste Eiablagestellen an den Rübenstängeln beobachtet werden. 

Käfer und Einstiche als Anzeichen

Finden Sie nun Käfer und Einstiche an den Blattstängeln, so ist der Zeitpunkt für die Bekämpfung des Rübenrüsslers gekommen. Der Rübenrüssler ist ein scheues Tier, welches sich bei aufkommender Gefahr vom Rübenblatt fallen lässt und zu Boden fällt. Am Boden angekommen, stellt sich der Käfer oftmals tot. Trotz der auffallenden Grösse des Käfers (mind. 1cm gross) kann er somit leicht übersehen werden. Meistens verharren die Käfer im Blattansatz der Rüben bzw. im Rübenherz. Bei den Kontrollen sollte daher unbedingt an diesen Bereichen der Rüben gesucht werden. Die Einstichstellen bzw. Eiablageorte am Blattstängel äussern sich durch auffallende grau-schwarze Flecken.

Sonderbewilligung muss beantragt werden

Wird der Schädling oder dessen Einstichstellen gefunden, so muss für eine allfällige Bekämpfung des Rübenrüsslers eine Sonderbewilligung bei der jeweiligen kantonalen Pflanzenschutzfachstelle beantragt werden. Ein Beilagefoto des Befundes erleichtert dabei die Arbeit und Entscheidungsfällung der Fachstellen. 

Nach dem Erhalt einer Sonderbewilligung steht das Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid (Gazelle, Pistol, Gepard, Oryx Pro) zur Verfügung. Mit diesem Insektizid darf lediglich eine einzige Behandlung in der Rübenkultur pro Jahr erfolgen. Die Aufwandmenge beträgt 200g/ha. Zudem muss bei der Applikation ein Spritzfenster (mind. halbe Feldspritzenbreite) hinterlassen werden, damit die Wirksamkeit der Behandlung abgeschätzt werden kann.

Wenig Neues an der Blattlaus-Front

An der Blattlaussituation hat sich wenig verändert. Schwarze Rübenblattläuse können zwar des Öfteren gefunden werden, jedoch meist nicht im bekämpfungswürdigen Ausmass. Ab dem 10-12-Blattstadium sind die Befälle der schwarzen Blattlaus vernachlässigbar. Die Bekämpfungsschwelle der Grünen Pfirsichblattlaus wurde an den allermeisten Monitoring-Standorten noch nicht erreicht. Eine Ausnahme bildet der Kanton Aargau (Region Möhlin), wo die Bekämpfungsschwelle diese Woche überschritten wurde. 

Bei einer allfälligen Rübenrüssler-Bekämpfung per Sonderbewilligung mit dem Wirkstoff Acetamiprid werden die grünen Blattläuse ebenfalls zeitgleich miterfasst. Beim Ausbleiben des Rübenrüsslers besteht nach wie vor die Möglichkeit, das regulär zugelassene Insektizid Teppeki gegen die Blattläuse einzusetzen. In Zuckerrüben ist maximal eine Behandlung mit Teppeki zulässig. Eine Insektizidapplikation lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt hervorragend mit der Blattdüngergabe kombinieren.