Gewitter brachten vielerorts dringend benötigtes Wasser für die Zuckerrüben. Bei Parzellen, in denen das Blattwerk noch intakt ist, werden mit der erhöhten Feuchtigkeit Cercospora-Blattflecken gefördert. Auf Rübenflächen, die bereits früh, Ende September oder anfangs Oktober geerntet werden, ist nun die letzte Möglichkeit, eine Schlussbehandlung mit Fungiziden zu setzen. Als Faustregel gilt: Innerhalb der letzten sechs Wochen vor der Ernte sollte keine Fungizidbehandlung mehr erfolgen.
Rübenrüssler wütet stark in der Westschweiz
In Teilen der Westschweiz haben die Schäden des Rübenrüsslers in Verbindung mit der ausgeprägten Trockenheit zu massiven Schäden geführt. In Starkbefallsgebieten wie beispielsweise der Genferseeregion fingen betroffene Rübenparzellen bereits an, zu faulen. Teilweise mussten die Rübenparzellen umgebrochen werden. Für eine Beurteilung der Fäulnis-Situation sollte eine Stichprobe an Rüben im Feld geköpft werden.
Bohrlöcher heissen nicht automatisch Fäulnis
Ist das Rübengewebe neben den Bohrlöchern des Rübenrüsslers dunkel, nass und schmierig, so gilt die Rübe als faul. Für die Verarbeitung in der Fabrik gilt ein Grenzwert von 15 Pozent faulen Rüben. Wird dieser überschritten, so muss ein Umbruch in Erwägung gezogen werden.
Bei einem solchen Fall müssen die Zuckerfabrik und die jeweiligen kantonalen Dienste darüber in Kenntnis gesetzt werden. Achtung: Die Bohrlöcher des Rübenrüsslers verkorken mit der Zeit und sind vom Kot der Larven ebenfalls dunkel verfärbt. Bleibt das Rübenfleisch aber trocken, so ist die Rübe relativ gut lagerfähig. Nicht jede Rübe, welche Bohrlöcher aufweist, wird automatisch faulen.

Gute Erfahrungen mit Acetamiprid
Dieses Jahr konnte der Rübenrüssler erstmals mittels Notfallzulassung bewilligter Insektizidbehandlung (Wirkstoff Acetamiprid) bekämpft werden. Für eine legale Bekämpfung des Schädlings musste eine kantonale Sonderbewilligung eingeholt werden.
Anschliessend musste der Einflug des Rübenrüsslers mit der Applikation korrekt getroffen werden. Der Erfolg einer sauber applizierten Behandlung war positiv zu bewerten. Parzellen, die auf diese Weise geschützt wurden, wiesen weit geringere Rübenrüsslerschäden auf als unbehandelte Rübenfelder. Die Branche wird sich für die kommende Anbausaison wiederum für die Bewilligung dieser Bekämpfungsmassnahme einsetzen und appelliert an die Selbstverantwortung jedes einzelnen Rübenproduzenten, die Felder ausreichend zu schützen.
Besser Zucker und Schnitzel statt Rüben direkt verfüttern
Wie der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), die Schweizer Zucker AG (SZU) und die SFZ in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben, geht man nach heutigem Stand davon aus, dass mehrere hundert Hektaren Rübenfelder nicht mehr zu Zucker verarbeitet werden können. Gründe seien die anhaltende Trockenheit und der Rübenrüssler.
Keine voreiligen Entscheidungen
Grundsätzlich müssten die bestehenden Lieferverträge eingehalten werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Gleichzeitig zeige die Branche Verständnis dafür, dass dies unter den aktuellen Bedingungen nicht in allen Fällen möglich sein werde. Einzelne Parzellen könnten aufgrund zu grosser Schäden tatsächlich nicht mehr geerntet werden.
«Es gilt jedoch, mit Augenmass zu entscheiden», so SVZ, SZU und SFZ. Trockene Frassgänge des Rübenrüsslers seien noch kein Grund, den Anbau abzubrechen. Auch der Zustand des Blattwerks sei kein zuverlässiger Indikator für den qualitativen Zustand der Parzelle. «Wir bitten um Geduld, bevor eine voreilige, ungünstige Entscheidung getroffen wird», so die Mitteilung. Eine Stichprobenbeurteilung im Feld ist angebracht (siehe Haupttext). Parzellen mit mehr als 15 Prozent faulen Rüben weist die SZU zurück, die Umkosten werden den Produzenten zugewiesen.
Kampagne voraussichtlich nicht früher starten
Sofern die Rüben bei einem Anbauabbruch auf dem Feld bleiben, seien sie vollständig zu zerstören. Dies, um den Durchwuchs in der Folgekultur zu verhindern – insbesondere bei Smart-Rüben. Ein frühzeitiger Abbruch muss laut Mitteilung zwingend per E-Mail der SZU gemeldet werden, damit man die Planung für die kommende Kampagne anpassen kann.
Eine Verschiebung des heurigen Kampagnenstarts sei derzeit nicht vorgesehen, die SZU stehe aber in engem Austausch mit den betroffenen Akteuren. «Eine Ablieferung der Rüben zur Zuckergewinnung und die anschliessende Verfütterung der Rübenschnitzel sind in jedem Fall einer Verfütterung der Rüben vorzuziehen und für alle Beteiligten ökonomisch interessanter», so die Haltung der Branche. jsc

