Sowohl in der Befallszone wie auch der Pufferzone gelten Verbote (resp. Einschränkungen) betreffend der Verschiebung von Erde und Pflanzenmaterial. Damit soll verhindert werden, dass Japankäfer unwissentlich weiterverbreitet werden. Produzenten, welche in einer solchen Zone liegen sollen sich unbedingt auf der Website www.zh.ch/japankaefer-kloten über die geltenden Vorgaben informieren. Dort findet man auch nützliche…

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