Das schreibt der Schweizer Bauernverband in den «SBV-News» vom Montag. Gründe für die Anpassung seien die Teuerung und die «schwierige Rekrutierungssituation», heisst es. Der Minimallohn ist Bestandteil der offiziellen Lohnrichtlinie und wird von einer Arbeitsgruppe mit Vertreten des Bundes, der Kantone, landw. Organisationen und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten festgelegt.
"Wir wollten 60 Franken"
Paul Sommer, Präsident der Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (ABLA) zeigt sich zufrieden mit den diesjährigen Verhandlungen mit dem SBV. "Wir wollten zwar eine Erhöhung von 60 Franken, doch dies war den Arbeitgebern beim Minimallohn nicht möglich. Auf den höheren Stufen haben wir die Erhöhung von 60 Franken erringen können. Das freut uns."

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Entwicklung des Minimallohnes. (Grafik zVg)
Extreme Abwanderung in der Branche
In der Landwirtschaft müsse aber noch mehr getan werden, um die Bedingungen der Arbeitskräfte zu verbessern, so Sommer. "Die Landwirtschaft erlebt eine extreme Abwanderung im Moment. Es ist schwierig gute und Qualifizierte Arbeitskräfte zu finden." Zur Zeit seien Bestrebungen im Gang, um die Bedingungen zu verbessern. Die Normalarbeitsverträge mit den Kantonen werden neu verhandelt werden. Das grösste Problem bei den Verhandlungen sei die Arbeitszeit und Feiertage.
Neue Lohnrichtlinie
Die Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft wird zwischen dem Schweizer Bauernverband (SBV), dem schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) und der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landw. Angestellter (ABLA) vereinbart. Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien.

