«Es wird ein gutes Getreidejahr», prognostizierten an der Generalversammlung des Verbands der kollektiven Getreidesammelstellen (VKGS) nicht nur VKGS-Präsident Olivier Sonderegger, sondern auch Fortunat Schmid von der Fenaco, Stephan Scheuner von swiss granum und Adrian König von der IP-Suisse. Auch der seit vergangenem Jahr im Amt stehende Präsident des Getreideproduzentenverbands, David von Wattenwyl, geht davon aus.
Rücktritte und Neuwahlen
Die Generalversammlung fand in der Brauerei Feldschlösschen in Rheinfelden (AG) statt. Dabei verabschiedeten sich aus dem Vorstand Rolf Häusler, Mathias Schwab und Steve Corminboeuf. Rolf Häusler diente dem Verband der kollektiven Sammelstellen 30 Jahre, davon 24 Jahre als Präsident.
Sein Nachfolger als Geschäftsführer der Getreidesammelstelle Thalheim (ZH) ist Christian Blaser. Blaser wurde denn auch in den VKGS-Vorstand gewählt. Die Nachfolge von Schwab tritt Adrian Jenni an, sowohl als Geschäftsführer des Getreidezentrums Busswil (BE) als auch als Vorstandsmitglied. Der ausgebildete Müller Yoann Guiducci tritt an der Sammelstelle Penthalaz (Vaud Céréales) in die Fussstapfen von Steve Corminboeuf und übernimmt den dritten frei werdenden Vorstandssitz.
Richtpreisrunden für Brot- und Futtergetreide im Juni
«Im Falle einer guten Ernte 2026 ist der Getreideproduzentenverband vorbereitet», sagte David von Wattenwyl und nahm damit den Faden zum Getreidejahr wieder auf. «Der Saldo des Marktentlastungsfonds, inklusive der Beiträge der Ernte 2026, wird Spielraum für die Deklassierung von rund 80 000 t erlauben», fügte er an.
Im Gange sind die Richtpreisrunden. Beim Futtergetreide konnte sich die Branche letztes Jahr nicht auf einen Richtpreis einigen. Die Richtpreise für Brot- und Futtergetreide werden Mitte Juni verhandelt.

Hohe Lagerbestände aus der Ernte 2025
«Wir stellen fest, dass viele Sammelstellen kurz vor der Ernte noch über sehr hohe, ja sogar zu hohe Lagerbestände verfügen», merkte Olivier Sonderegger an. Die Rede ist von einer Lagermenge von 130 000 t aus der Ernte 2025. «Die starken Schwankungen zwischen zu wenig wie 2024 und zu viel Brotgetreide wie 2025 machen den Sammelstellen zu schaffen», sagte Olivier Sonderegger.
Dabei sei nicht nur die Lagerbewirtschaftung und Vermarktung eine Herausforderung, sondern das gesamte Umfeld, in dem sich die Sammelstellen bewegen. «Das ist besorgniserregend», sagte er und zählte auf, was der Branche zu schaffen macht: steigende Produktionskosten, Verlagerung von Verarbeitungsbetrieben ins Ausland, Druck seitens des Imports (Teiglinge) sowie verschärfte Qualitätsanforderungen.
Mutterkorn und andere Probleme
«Hinzu kommt eine Agrarpolitik, die den Produzenten wenig Spielraum lässt, um die Erwartungen des Markts zu erfüllen», fügte Sonderegger an. Am Beispiel von Mutterkorn führte er dies aus. So sei es in den vergangenen zwei Jahren zum vermehrten Mutterkornbefall im Brotweizen gekommen.
«Die Agrarpolitik fördert Extensivierung und Biodiversität. Dabei bleibt die gute landwirtschaftliche Praxis, wo der Pflug eingesetzt wird, auf der Strecke», sagte er. Hingegen steigen die Qualitätsanforderungen der Abnehmer, sodass sich die Schere zwischen Mühlen/Verarbeitern und dem, was auf dem Feld produziert werde, immer mehr öffne.
«Wir sind zwischen Hammer und Amboss», fügte er an. Es könne nicht sein, dass alle Sammelstellen in teure Farbausleser investieren müssten, die Fremdbesatz wie Wicken oder Hanfsamen, schimmelige Samen oder Mutterkorn erkennen und anschliessend entfernen. Damit sprach er seinen Mitgliedern aus dem Herzen.
Neuer Mindestgehalt für Proteinzahlung
Auf die Ernte 2026 werden neue Mindestwerte für die Proteinzahlung eingeführt. Die Zuschlags- und Abzugsskalen gelten für inländischen Brotweizen der Klasse Top zwischen Sammelstelle und Mühle. Beim Verlassen der Sammelstelle gilt für die Klasse Top ein Grenzwert von 12 Prozent – für die Klassen I und II 11 Prozent.
Einigung mit Verband privater Sammelstellen
Zwischen Produzenten und Sammelstelle ist die Proteinzahlung nicht Pflicht – Bio ist davon ausgenommen. Aber bereits sind einige Sammelstellen, beispielsweise jene der Landi Gros-de-Vaud (VD), wo Olivier Sonderegger Geschäftsführer ist, auf das Proteinzahlungssystem für Top-Weizen gegenüber den Produzenten umgeschwenkt.
«Dabei haben wir uns mit dem Verband der privaten Sammelstellen (VGS) auf eine gemeinsame Position geeinigt», fügte Sonderegger an (siehe Nachgefragt).
«Mit 11.8% Protein haben wir einen gewissen Spielraum»
Nachgefragt bei Olivier Sonderegger
Führen die kollektiven Sammelstellen der Landi nun das Proteinzahlungssystem ein?
Olivier Sonderegger: Abgang Sammelstelle müssen wir das Proteinzahlungssystem umsetzen. Die Hauptfrage ist jetzt, wie die Umsetzung mit den Produzenten aussehen kann. Es haben sich aber noch nicht alle Sammelstellen und Marktpartner darüber Gedanken gemacht.
Deshalb informierten wir an der Generalversammlung. Es reicht nicht, dass man sich erst während der Ernte solche Überlegungen macht oder einfach zur Proteinzahlung übergeht. Zum einen ist es nicht fair den Produzenten gegenüber, zum anderen wird es sehr kompliziert mit den Verbandsbeiträgen und den Labelprämien.[IMG 3]
Gilt für die Produzenten dann der gleiche Grenzwert von 12 Prozent für Top-Weizen?
12 % sind zu strikt bei der Annahme. Es kann auch mal Jahre geben, in denen die Ernte geringer ausfällt. Deshalb ist uns ein gewisser Spielraum wichtig. Bei Chargen in der Klasse Top empfehlen wir einen Grenzwert von 11,8 %.
Dieser Weizen lässt sich in der Klasse Top mischen und erreicht beim Liefern von der Sammelstelle zu den Mühlen problemlos einen Mindestgehalt von 12 %. Aber für die Toleranzwerte 11,8 % bis 12 % nehmen wir einen Abzug von 15 Rappen pro 0,1 % Minus vor.
Was passiert mit den Chargen unter 11.8 %?
Chargen der Klasse Top von 11 bis 11,8 % erhalten den Preis für Klasse 1. Sie können separat als «Top mit geringem Proteingehalt» gelagert und vermarktet werden. Für die Chargen der Klassen I und II zwischen 10,9 % und 10,8 % ist der Abzug ebenfalls 15 Rappen pro 0,1 %. Für Chargen unter 10,8 % Protein ist die Vermarktung nach Absprache. Das heisst als Brotweizen, sofern ein Marktpotenzial existiert, und sonst als Futterweizen. Unter 10 % Proteingehalt wird Brotweizen als Futterweizen deklassiert.
Wie läuft es mit der Vermarktung von «Top-Weizen mit geringen Proteingehalten»?
Für alle Klassen gilt, dass Chargen mit einem Proteingehalt von 10,7 % bis 10 % als «Provisorische Annahme in den Brotsektor» angenommen und separat gelagert werden. Je nach Nachfrage lässt sich dies auch vermarkten. Es wird ein Rückbehalt in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem Richtpreis der jeweiligen Klasse und dem Preis für Futterweizen vorgenommen.
Mit dem Getreideproduzentenverband (SGPV) ist vereinbart, dass auf diesen Chargen die Futtergetreidebeiträge erhoben werden. Es entfallen jedoch die Beiträge in den Marktentlastungsfonds. Wenn deklassiert werden muss – im Fall einer Überversorgung –, wird diese Ware prioritär vom Markt weggenommen. Sowieso steht der endgültige Preis erst am Ende der Vermarktungsperiode fest.

