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Lockerere Regeln bei Industriekartoffeln sollen Food Waste senken

Die Kartoffelbranche hat sich auf neue Handelsusanzen für Industriekartoffeln geeinigt. Damit soll der Lebensmittelverschwendung entgegengewirkt und der Anbau wirtschaftlich gestärkt werden.

Vertreter von Produktion, Handel und Industrie hätten in den letzten Monaten intensive Verhandlungen zu den Übernahmebedingungen sowie zu den Preisbändern und Fixpreisen für die anstehende Kartoffelernte geführt, teilt Swisspatat mit. Nun steht das Ergebnis fest, auf das sich die Branche geeinigt hat. Die Preisbänder und Fixpreise bleiben unverändert wie im Vorjahr. Hingegen haben sich die Branchenakteure auf eine Anpassung der Handelsusanzen sowie der Übernahmebedingungen für Industriekartoffeln geeinigt. Damit wird von den Verarbeitern ein grösserer Teil der Ernte übernommen.

Mehr Toleranz

Die Übernahmebedingungen bei den Industriekartoffeln wurden gelockert, damit weniger Food Waste entsteht. Dabei wurden laut Mitteilung von Swisspatat folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Schnecken- und Mäusefrass, mechanische Schäden sowie missförmige Knollen werden beim Wareneingang künftig zwar noch taxiert, aber nicht mehr abgezogen.
  • Für die Direktverarbeitung zu Chips und Frites werden Buckel- und Tiefschorf nicht mehr abge-zogen. Bei der Direktverarbeitung zu Chips werden auch hohlherzige Knollen nicht mehr abgezogen.
  • Bei der Lagerware von Chips-Kartoffeln gilt für Hohlherzigkeit neu die Mängelviertelung.
  • Gewichtsabzüge werden neu erst ab einem Mängelbesatz von 8 % vorgenommen – bisher war es bereits ab 5 %.
  • Bei Chips-Kartoffeln wird die Toleranz für Grössenabweichung auf 10 % erhöht – von bisher 6 %.
  • Ebenfalls die Abzüge für Erdbesatz wurden abgestuft. So gibt es erst ab 4 % einen vollen Abzug –bisher waren es 3 %.
  • Bei den Frites-Kartoffeln fällt die obere Kalibergrenze für alle Sorten weg. Neu gilt das Kaliber >42,5 mm.

Mit diesen Anpassungen reagiere die Branche auf den Aktionsplan Food Waste des Bundes, heisst es in der Erläuterung der diesjährigen Übernahmebedingungen. Damit reduziere sie die Lebensmittelverluste in der Kartoffelwirtschaft signifikant. Die Änderung bringe für die Landwirte auch monetäre Vorteile, wodurch der Anbau von Industriekartoffeln attraktiver werde. Die gelockerten Übernahmebedingungen sollen zudem helfen, die gestiegenen Produktionskosten der Produzenten abzufedern.

Für die Industriebetriebe führen diese Anpassungen bei den Übernahmebedingungen hingegen zu Mehrausgaben. Bei Industriekartoffeln mit viel Schorf und hohlherzige Knollen wird empfohlen, diese, wenn möglich und in Absprache mit dem Abnehmer, in die Sofortverarbeitung zu liefern.

An Fixpreisen festhalten

Bei den Preisen haben sich die Branchenakteure sowohl für konventionelle wie auch Biokartoffeln auf eine unveränderte Fortführung der bisherigen mittleren Preisbänder sowie der Fixpreise geeinigt. Bei den Veredelungskartoffeln habe sich das im letzten Jahr eingeführte System mit den Fixpreisen bewährt, weshalb auch heuer daran festgehalten wird.Basierend auf den festgelegten mittleren Preisbändern werde Ende August der effektive Produzentenrichtpreis berechnet. Grundlage dafür seien wie bisher die Ergebnisse der Ertragserhebung sowie die Nachfrage nach Kartoffeln. Eine Ausnahme bildeten jene Segmente, bei denen Fixpreise gelten.

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Die Preisbänder bleiben unverändert, allerdings wird ein grösserer Teil der Ernte abgenommen und verarbeitet.

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