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BOM-Chef Stefan Kohler: «Bis 2023 müssen alle Betriebe den Branchenstandard erfüllen»

Stefan Kohler, Geschäftsführer der Branchenorganisation Milch (BOM), erklärt im Interview, wieso es für B- und Käsereimilch keinen Nachhaltigkeitszuschlag gibt und welche Verschärfungen die BOM für den Grünen Teppich in Zukunft plant.

Wer beim Grünen Teppich mitmacht, bekommt einen Preiszuschlag von drei Rappen auf die A-Molkereimilch. Wie viel Milch betrifft das pro Jahr?

Stefan Kohler: Ein Zuschlag wird für sämtliche Molkereimilch des A-Segments bezahlt (siehe auch Reglement zum Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch, Anhang 5). Das sind zwischen 1,8 und 2 Mrd kg Milch. Wir schätzen, dass so ein Mehrwert von 50 bis 60 Mio Franken für die Produzenten erzielt werden konnte.

Für B-Milch und auch für ­Käsereimilch, gibt es keinen Nachhaltigkeitszuschlag. ­Warum nicht?

Die Delegierten der BO Milch haben sich im Mai 2019 mit der Verabschiedung des Reglements zum Branchenstandard dafür ausgesprochen, den Nachhaltigkeitszuschlag für «sämtliche Molkereimilch des A-Segments» auszuzahlen. B-Milch ist einem noch härteren internationalen Wettbewerb ausgesetzt, ein Preisaufschlag auf dieser Milch wurde als zu riskant eingeschätzt.

Seit der Einführung des Grünen Teppichs sollen einige Milchkäufer die Anteile von A- zugunsten der B-Milch in der Milchabrechnung angepasst haben, damit sie ihren Lieferanten diese drei Rappen nicht ausbezahlen müssen. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

In erster Linie ist dieser Effekt einer Bereinigung der Segmentierung zuzuschreiben. Einige Verarbeiter haben sich entschieden, klassische Produkte des B-Segments (Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung resp. höherem Konkurrenzdruck (ungeschützt und ungestützt) aus B- anstatt aus A-Milch herzustellen. Dieser Effekt hat zur Folge, dass der ausbezahlte A-Preis im Durchschnitt steigt und sich somit an den Richtpreis annähert.

Um beim Grünen Teppich mitmachen zu können, muss man den Branchenstandard erfüllen. Werden in Zukunft die Bedingungen diesbezüglich noch verschärft?

Der Begriff Grüner Teppich ist gleichbedeutend wie der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch.

Mit der Einführung des Grünen Teppichs im August 2019 haben Vertreter von Produzenten, Verarbeitern, Detailhändlern und sonstigen Interessen eine Charta unterschrieben, wonach sich die Milchbranche dazu verpflichtet, den Branchenstandard aufgrund der Bedürfnisse der Konsumenten und der Gesellschaft stets weiterzuentwickeln. Entsprechend beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der BO Milch mit der Weiterentwicklung des Grünen Teppichs. Ein Schwerpunktthema stellt der Klimaschutz dar.

Laut der Branche müssen mittelfristig alle Milchproduzenten den Branchenstandard erfüllen können. Was passiert mit den Betrieben, welche das nicht schaffen?

Die Branche hat sich verpflichtet, bis spätestens am 1. September2023 die Massenbilanz abzuschaffen. Was anschliessend passiert, wird der Markt entscheiden. Denkbar ist, dass für Milch, die die Anforderungen des Grünen Teppichs nicht erfüllt, kein Abnehmer mehr gefunden werden kann.

Sind die drei Rappen auch in Zukunft garantiert oder stehen diesbezüglich Änderungen bevor?

Eine Änderung bei den 3 Rappen steht derzeit nicht zur Diskussion.

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