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Photovoltaik: 2024 acht Prozent höhere Vergütungen

2024 wird für eingespeisten Solarstrom wohl das Jahr mit den höchsten durchschnittlichen Rückliefer-Tarifen seit dem Ende der KEV-Zeit im Jahr 2014. Gleichzeitig ist dieses Jahr das vermutlich letzte unter dem heutigen gültigen Gesetz.

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) hat die bisher bekannt gegebenen Vergütungen der 30 grössten Netzbetreiber der Schweiz ab 1. Januar 2024 ausgewertet. Diese Auswertung zeigt einen Anstieg von acht Prozent im Vergleich zu den Vergütungen in diesem Jahr, wie die Organisation in einer Medienmitteilung schreibt. Dies nachdem die Vergütungen schon im laufenden Jahr deutlich angehoben wurden. Der durchschnittliche Tarif liegt neu bei 15.7 Rp./kWh, davon werden 2.2 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis bezahlt.

Höchste Vergütung seit zehn Jahren

Damit wird für 2024 die höchste durchschnittliche Vergütung erreicht, die jemals seit 2014 entrichtet wurde, also nach Ende der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV. Dies bedeutet für die Mehrheit der Anlagenbetreiber, dass sie ihre Anlage rascher amortisieren können.

Photovoltaik: 2024 acht Prozent höhere Vergütungen
In dieser Grafik des Verband ist mit Rot der Mittelwert angegeben. Grau gilt für 25 bis 75 Prozent der Netzbetreiber. Schwarz sind die Extremwerte.

Der erneute Anstieg der Vergütungen hat mit den Strompreisen für die Endkunden zu tun, die bei vielen Netzbetreibern aufs neue Jahr nochmals ansteigen, teilweise markant.

Mehrere wichtige Netzbetreiber geben diese Erhöhungen ganz oder zumindest teilweise an die Stromproduzenten weiter, so wie es im heutigen Energiegesetz vorgesehen ist. Andere Netzbetreiber machen die Vergütung am Spotmarktpreis fest. Da dieser nach einem Rekordwert im Jahr 2022 inzwischen wieder bei deutlich unter 10 Rp/kWh liegt, fahren PV-Betreiber in diesen Netzgebieten deutlich schlechter.

Wechsel zu Direktvermarkter lohnt nicht

Gemäss Energiegesetz ist es möglich, den Photovoltaik-Strom nicht nur dem lokalen Netzbetreiber, sondern auch an andere zu verkaufen. Aufgrund der hohen Marktpreise im Jahr 2022 haben viele Produzenten das genutzt und sind zu einem Direktvermarkter gewechselt.

Dieser bezahlt den Referenzmarktpreis, der vom Bundesamt für Energie quartalsweise eruiert wird und dem durchschnittlichen Spotmarktpreis entspricht. Der wiederum lag in 2022 auf einem hohen Niveau bei bis zu 40 Rp./kWh.

Viel Aufwand durch Wechsel

Nachdem dieser Preis aber nach wenigen Monaten wieder zusammenbrach, wechseln nun viele Produzenten auf 2024 wieder zu ihren lokalen Netzbetreibern zurück, da deren Tarife nun wieder höher sind. Das sorgt auf Seite der Direktvermarkter und der Netzbetreiber, die kurzfristig eine enorme Zu- respektive Abwanderung erlebten, für viel Aufwand. Fazit des VESE: das heutige Schweizer Modell mit den über 600 verschiedenen Rückliefervergütungen, die häufig unter den Produktionskosten des Solarstroms lagen, ist nicht nachhaltig.

Zielführender: planbarer Rückliefertarif

Das ist der Grund, warum sich VESE seit Jahren für einen langfristig stabilen Rückliefertarif einsetzt, der sich an den Gestehungskosten orientiert. Dieser läge je nach Grösse der Photovoltaikanlage bei 8 bis 12 Rp./kWh. Weil diese Vergütungen langfristig konstant angesetzt wären und nicht wie heute der Strombörse nacheilen, würden diese einen wertvollen Beitrag zu stabileren Konsumenten-Strompreisen im Inland leisten.

Neuer Energie-Mantelerlass

Die VESE-Forderung nach stabilen Rückliefertarifen wurde nun mit dem Energie-Mantelerlass, der Ende September vom Parlament beschlossen wurde, zumindest teilweise für PV-Anlagen bis zu 150 kW erfüllt. In Zukunft bestimmt der Bundesrat für diese Anlagen einen minimalen Rückliefertarif, welcher sich «an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer» orientieren muss.

Wie die genauen Berechnungen des Bundesrats zur Bestimmung dieses Tarifs ausfallen werden und ob am Schluss dieser Minimaltarif wirklich kostendeckend sein wird, bleibt die grosse Frage. «Leider ist die Formulierung im Gesetz sehr unpräzise und die Ausgestaltung in der Verordnung wird massgebend sein», schreibt der Verband. Diverse Vorschläge für präzisere Formulierungen wurden von den Kommissionen und dem Parlament verworfen.

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