Die wichtigsten Fakten zum Einsatz von Seitenblick-Spiegeln und einem Kamera-Monitor-System sind:
- Ab drei Meter Überhang sind Seitenblick-Spiegel obligatorisch und bis vier Meter Überhang zulässig.
Die Spiegelgrösse muss ab 1. Mai 2019 neu 500 cm2 betragen. Bisher waren 300 cm2 notwendig.
Eine Querverkehrs-Kamera ist ab einer Distanz von vier Metern vorgeschrieben. Es sind nur geprüfte Systeme zulässig, die von einer akkreditierten Schweizer Prüfstelle geprüft wurden. Die vom Astra anerkannten Prüfstellen sind: DTC Dynamic Test Center in Vauffelin BE und die FAKT GmbH in Sennwald SG. - Diese Unternehmen prüfen, ob entfernte Objekte auf dem Monitor bestmöglich erkannt werden und stellen ein entsprechendes Prüfzertifikat aus. Das Kamera-System kann abwechselnd auf verschiedenen Frontanbau-Geräten genutzt werden. In der Betriebsanleitung müssen aber die Montage-Positionen genau definiert sein, damit die Blickwinkel den Vorgaben entsprechen.
- Die Kameras müssen weit vorne angebracht werden und dürfen maximal 2,5 Meter zurückversetzt sein.
- Des weiteren ist ab vier Metern ein Drehlicht auf der Mitte des Anbaugeräts erforderlich. Dieses muss nach vorne und zu beiden Seiten wirken, ohne dass der Fahrer geblendet wird.

