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Neue Strassenverkehrs-Vorschriften für Traktoren beim vorderen Überhang

Traktoren dürfen ab dem 1. Mai 2019 einen vorderen Überhang fünf Meter aufweisen. Bisher galten vier Meter, welche mit Mähwerken etc. oft überschritten wurden. Mit dem neuen Gesetz ändern auch die technischen Anforderungen. Ein Kamera-Monitor-System kommen zum Einsatz bei einem Überhang von mehr als vier Metern.

Die wichtigsten Fakten zum Einsatz von Seitenblick-Spiegeln und einem Kamera-Monitor-System sind:

  • Ab drei Meter Überhang sind Seitenblick-Spiegel obligatorisch und bis vier Meter Überhang zulässig.
    Die Spiegelgrösse muss ab 1. Mai 2019 neu 500 cm2 betragen. Bisher waren 300 cm2 notwendig.
    Eine Querverkehrs-Kamera ist ab einer Distanz von vier Metern vorgeschrieben. Es sind nur geprüfte Systeme zulässig, die von einer akkreditierten Schweizer Prüfstelle geprüft wurden. Die vom Astra anerkannten Prüfstellen sind: DTC Dynamic Test Center in Vauffelin BE und die FAKT GmbH in Sennwald SG.

  • Diese Unternehmen prüfen, ob entfernte Objekte auf dem Monitor bestmöglich erkannt werden und stellen ein entsprechendes Prüfzertifikat aus. Das Kamera-System kann abwechselnd auf verschiedenen Frontanbau-Geräten genutzt werden. In der Betriebsanleitung müssen aber die Montage-Positionen genau definiert sein, damit die Blickwinkel den Vorgaben entsprechen.

  • Die Kameras müssen weit vorne angebracht werden und dürfen maximal 2,5 Meter zurückversetzt sein.

  • Des weiteren ist ab vier Metern ein Drehlicht auf der Mitte des Anbaugeräts erforderlich. Dieses muss nach vorne und zu beiden Seiten wirken, ohne dass der Fahrer geblendet wird.