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Der Kanton Thurgau unterstützt Waldeigentümer beim Aufräumen im Forst

Nach den Schneefällen von Mitte Januar motiviert der Kanton Thurgau Waldbesitzer, das Bruchholz aus dem Wald zu schaffen. Dieses muss schnell weggeräumt werden, um eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhinden.

Die enormen und in den tiefen Lagen äusserst nassen Schneefälle von Mitte Januar haben nicht nur den öffentlichen Verkehr der Stadt Zürich vorübergehend lahmgelegt. Sie haben in der Ostschweiz auch enorme Schäden in Wäldern hinterlassen. Um die Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern, müssen diese rasch behoben werden.

Aufwendige Arbeiten

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zu diesem Zweckdie Entnahme von maximal 60 000 Franken aus dem Waldfonds genehmigt. Damit unterstützt der Kanton laut Mitteilung die Waldeigentümer dabei, das Schneebruchholz zu beseitigen. Die Aktion ist bis Ende April befristet. Die ausserordentlich hohen Schneefallmengen hätten vor allem bei schwachen Bäumen und Gehölzen ihre Spuren hinterlassen, heisst es in einer Mitteilung. Bei diesen sei es verbreitet zu Giebelbrüchen gekommen. Insgesamt rechnet die Regierung mit rund 10 000 Kubikmetern Schadholz.

Besonders betroffen sind Fichten sowie einzelne Regionen wie Bischofszell, der südliche Mittelthurgau oder das Tannzapfenland. «Die geschädigten Rottannen erhöhen das Brutangebot für die derzeit ausserordentlich hohe und aktive Borkenkäferpopulation zusätzlich massiv», heisst es. Das jetzt verstreut im Wald stehende oder herumliegende neue Frass- und Brutpotenzial könne nur sehr aufwendig entfernt und damit unschädlich gemacht werden. Den Waldeigentümern entstünden dadurch erhebliche ungedeckte Kosten. Der Anreiz für eine einmalige, befristete, Aufräumaktion für Schneebruchholz soll die Waldeigentümern motivieren, solches Holz rasch aufzurüsten und damit unschädlich zu machen. Zudem liessen sich gewisse Sortimente teilweise auch noch der Wertschöpfungskette zuführen. Die Aktion ist in ihrem Umfang begrenzt und wird von den Kreisforstingenieuren im Hinblick auf ihre Wirkung als Forstschutzmassnahme kontrolliert.

Die Zeit drängt

Das Forstamt schätzt, dass mit einem Betrag von 60 000 Franken die nötigen, zielführenden Massnahmen rasch unterstützt werden können. Entscheidend ist aktuell der zeitliche Aspekt. Das Aufrüsten muss bis Ende April abgeschlossen sein, um Wirkung entfalten zu können.

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