Der Wert ist zwar geschätzt, aber er ist hoch. Im Jahr 2020 wurden in den Wäldern der Schweiz 306 000 Kubikmeter Käferholz stehen gelassen. Mit 313 000 Kubikmetern wurde dieser Wert lediglich im Rekordjahr 2003 übertroffen. Der damalige Rekordbestand an stehen gelassenem Käferholz dürfte eine Spätfolge des Sturm Lothars sein, der am 26. Dezember 1999 über das Mittelland fegte und gewaltiges Schäden hinterliess. Den aktuell hohen Bestand an Käferholz führt die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald Schnee und Landschaft (WSL) darauf zurück, dass im Jahr 2019 eine grosse Menge an Käferholz im Wald stehen gelassen wurde. Der überdurchschnittlich warme und ausgesprochen trockene Frühling 2020 habe dann günstige Entwicklungsbedingungen für die Borkenkäfer geboten, hält Waldschutz Schweiz im Bulletin «Waldschutz Aktuell» vom 10. Februar fest.
Schutzwald muss schützen
Wenn es darum geht, Anreize zu schaffen, die vom Borkenkäfer verursachten Schäden an Fichtenbeständen möglichst klein zu halten, gehen die Kantone teilweise unterschiedliche Wege. Das zeigt eine kleine Umfrage. Es gibt aber auch Punkte bei denen weitgehende Einigkeit herrscht:
Schutzwald: Die Aufgabe des Schutzwaldes besteht darin, vor Naturgefahren zu schützen. Wie Roger Schmidt, der Vorsteherdes Berner Amt für Wald und Naturgefahren erläutert, können Waldbesitzer in solchen Gebieten deshalb zu Massnahmen verpflichtet werden, um die Schutzfunktion des Waldes zu bewahren. Dies gilt auch für Schutzwälder mit Fichten, die vom Borkenkäfer befallen wurden. Die Waldbesitzer werden in der Regel für die Kosten entschädigt, die durch angeordnete Massnahmen anfallen.
Totholz: Das Stehenlassen von Fichten, bei denen die Käfer bereits ausgeflogen sind, ist sinnvoll. Sie bieten Lebensräume für zahlreiche Tierarten und auch für natürliche Feinde des Borkenkäfers. Das Stehenlassen solcher Fichten und das Liegenlassen von Totholz trägt ausserdem dazu bei, dass die bereits schon tiefen Holzpreise nicht zusätzlich unter Druck geraten.
In den Schweizer Wäldern ist die Menge an stehen gelassenem Käferholz so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Seit dem Jahr 2017 ist eine markante Zunahme zu verzeichnen. (Quelle Waldschutz Schweiz/Grafik BauZ)
Anreize pro Kubikmeter
Verschiedene Kantone schaffen Anreize zum raschen Abräumen von Käferholz ausserhalb des Schutzwaldes, die sich nach Beiträgen pro Kubikmeter richten.
Thurgau und Zürich: Die beiden Kantone haben sich auf ein vergleichbares System geeinigt, nachdem in der Nacht auf den 2. August 2017 ein lokales Unwetter über das Zürcher Stammertal und die angrenzenden Gebiete im Thurgau fegte. Waldbesitzer werden etwa für das Entrinden von befallenem Holz an Ort und Stelle mit Beiträgen pro Kubikmeter unterstützt sowie für das Hacken und für den Abtransport aus dem Wald und die Zwischenlagerung mindestens 500 Meter vom Waldrand entfernt.
Vergleichbare oder identische Anreize für das rasche Abräumen von Käferholz und die Schadensprävention setzen etwa die Kantone Glarus, Aarau und Solothurn.
Pauschale Flächenbeiträge
Der Kanton Bern unterstützt Waldbesitzer ausserhalb des Schutzwaldgebiets bei der gemeinschaftlichen Bekämpfung des Borkenkäfers mit einem Forstschutzprogramm, das auf pauschalen Hektarbeiträgen basiert. Diese werden in zwei Teile aufgeteilt: Es werden präventiv Beiträge für die Überwachung von Fichtenbeständen geleistet, die vom Borkenkäferberfall bedroht sind. Dazu kommen Beiträge nach einer erfolgreichen Bekämpfung des Borkenkäfers. Die Teilnahme am Forstschutzprogramm ist für Waldbesitzer und deren Organisationen freiwillig. Die Beiträge haben den Charakter eines Anreizsystems, sind aber nicht kostendeckend. Der Kanton St. Gallen setzt auf Flächenpauschalen pro Are, wenn es um die Aufrüstung von Käferbäumen geht, von denen eine Gefahr ausgeht.
Verzicht auf Anreize
In Luzern wird seit Jahren über Sinn und Unsinn von Räumungs- und Lagerbeiträgen für Käferholz diskutiert. Im Wirtschaftswald wird keine Unterstützung an die Beseitigung von Käferschäden oder an die Lagerung von Käferholz geleistet. Auch die Waldbranche steht solchen Beiträgen skeptisch gegenüber. Sie könnten sich wirtschaftlich kontraproduktiv auswirken und einen Druck nach unten auf die Holzpreise auslösen, sagt Werner Hüsler, Geschäftsführer des Verband Luzerner Waldeigentümer. Es sei denkbar, befallene Bäume zu fällen, zu entrinden und liegen zu lassen. Aber effektive Räumungsbeiträge seien nicht empfehlenswert. Wegen fehlendem Geld und kontroversen Meinungen seien solche Zahlungen politisch chancenlos. Die beschränkten Mittel sollen eher in die Jungwaldpflege und die Förderung der Holzkette fliessen. Dazu wurden im Dezember 2020 im Luzerner Kantonsparlament zwei Vorstösse überwiesen.
Auch im Gebirgskanton Graubünden werden Beiträge ausschliesslich im Schutzwald und dessen unmittelbaren Umgebung entrichtet. Die Gesamtkosten zur Behebung von Waldschäden belaufen sich laut Kantonsförster Urban Maissen jährlich zwischen 4 und 12 Millionen Franken, der grösste Teil davon wird zur Verhütung und Bekämpfung von Borkenkäferschäden eingesetzt. Der Kanton Graubünden hat eine Schutzwaldfläche von über 120 00 Hektaren, der Fichtenanteil beläuft sich im Kanton Graubünden auf 64 Prozent.

