Diese Kantone verbieten Feuerwerk am 1. August ganz

Wald und Feld sind staubtrocken. Dass am 1. August 2026 nicht gross in die Feuerwerks-Trickkiste gegriffen werden darf, ist den meisten klar. Doch nicht alle Kantone sind gleicher Meinung. Wir haben die landesweite Situation zusammengefasst.

Die Waldbrandgefahr ist in der gesamten Schweiz bedenklich. In den meisten Regionen ist die Gefahr eines Waldbrandes gross, in einigen, wie dem Wallis oder den beiden Basel, sogar sehr gross. Wer im Wald bräteln möchte, kann das dieses Jahr nirgends. Da sind sich alle Kantone einig: Im Wald gilt absolutes Feuerverbot.

Ganz im Spirit der Schweizer Kultur scheiden sich die Geister der Kantone aber in einigen Dingen. Zum Beispiel, ab welchem Abstand Feuer gefährlich für den Wald ist. Je nach Kanton liegt dieser bei 50 oder 200 Metern.

Mit dem Feuerverbot geht implizit oder explizit das Verbot von Feuerwerk einher. Davon ausgenommen sind meist Zuckerstöcke oder Wunderkerzen. Wer nicht auf diese verzichten möchte, sollte sich auf der Gemeinde- oder Kantonswebsite informieren.

So sieht die aktuelle Situation aus. Die Daten stammen von SRF.(Bild: BauernZeitung)

Die Nordwestschweiz ist sich fast einig

Im Kanton Solothurn gilt Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 – also überall gross. Im Kanton Bern gelten fast dieselben Bestimmungen.

Fribourg handhabt die Situation noch etwas verschärfter. Es gilt ein Verbot für Feuerwerk und ein Verbot für offenes Feuer auf dem ganzen Kantonsgebiet.

Auch die beiden Basel sind sich recht einig. Der «Chlöpfer» darf weder im Wald gebrätelt noch in den Himmel geschossen werden. In den Kantonen Baselland und Baselstadt gilt absolutes Feuerwerksverbot. In Siedlungsgebieten darf aber grilliert werden.

Die beiden Kantone sind sehr konkret und führen die Bestimmungen noch aus: Zigarettenstummel oder Streichhölzer dürfen nicht einfach weggeworfen werden. Zudem darf man Motorfahrzeuge nicht auf Grünflächen, Stoppelfeldern oder Wiesen parkieren.

Die Zentralschweiz hatte eine kleine Ausnahme

In der Innerschweiz gilt in den meisten Kantonen absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot – Luzern, Nid- und Obwalden, Uri und Schwyz sind sich einig. Lange war die Situation im Kanton Zug unklar, doch nun gilt auch dort absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

Eine Teilausnahme ist der Kanton Aargau: Einige Gemeinden haben ein klares Feuerverbot ausgesprochen, andere (noch) nicht.

Verbots-Puzzle in der Ostschweiz

Die Kantone Glarus, Sankt Gallen, Thurgau und die beiden Appenzell haben ein flächendeckendes und absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen. Im Kanton Zürich herrscht hingegen ein Gemeindewirrwarr: Es gilt im ganzen Kanton ein Feuerverbot im Wald, in einigen Regionen ist dies flächendeckend, in anderen nicht.

Auch im Graubünden ist die Situation ein Puzzle: Es gibt Gemeinden mit absolutem Verbot, solche, die das Verbot auf den Wald beschränken, und andere, die gar keine Bestimmung ausgesprochen haben.

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