ABO

Sparplan G blockiert, aber es sind Alternativen vorhanden

Der Sparplan G von Agrisano Prevos ist laut der Aufsichtsbehörde nicht mehr mit dem revidierten BVG vereinbar. Das Unternehmen berät nun die gut 2000 betroffenen Kunden für neue Lösungen.

Vor einigen Wochen erhielten rund 2000 Bauernfamilien dicke Post. Die Agrisano Prevos schrieb ihnen, dass der Vorsorgeplan G die Prüfung durch die Aufsichtsstelle nicht bestanden hat. Die Konsequenz: Ab 1.1.2022 können die Versicherten nicht mehr einzahlen und es kann laut der Agrisano Prevos nicht garantiert werden, dass die 2021 einbezahlten Beiträge von den Steuern abgezogen werden können.

Vor 20 Jahren abgeklärt

Die Rechtmässigkeit des Sparplanes G wurde bereits vor rund 20 Jahren einmal ernsthaft infrage gestellt. Damals liess Agrisano Prevos die Frage auf dem Rechtsweg prüfen und obsiegte.

In der Folge liess sie abklären, ob beziehungsweise in welchem Rahmen der betroffene Sparplan G aufgrund der im Jahr 2005 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des Berufsversicherungsgesetzes (BVG) weitergeführt werden kann.

Die damals zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), eröffnete, dass der Sparplan G als «geschlossener Bestand» weitergeführt werden kann. Das heisst, die bestehenden Kunden bleiben versichert und können Beiträge leisten, bis sie pensioniert sind, aber es sind keine Neuanschlüsse möglich. Grund für diesen Schritt war, dass die das zugrunde liegende Reglement und die Versicherungspläne teilweise nicht mehr dem revidierten BVG entsprachen.

Prinzip nicht eingehalten

Nun ist die neue Aufsichtsstelle, die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) aufgrund einer Anfrage der Walliser Steuerbehörden auf die damalige Beurteilung durch das Bundesamt für Sozialversicherungen zurückgekommen. Die BVSA vertritt die Ansicht, dass das Versicherungsprinzip beim Sparplan G nicht eingehalten wird.

Laut dem Schreiben der Agrisano Prevos an die Versicherten, das der BauernZeitung vorliegt, entspricht die reine Sparlösung «nicht mehr dem Zeitgeist des BVG». Konkret ist es der Abschnitt 1h der relevanten Verordnung (BVV2). Darin steht, «dass das Versicherungsprinzip dann eingehalten ist, wenn mindestens vier Prozent aller Beiträge zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität bestimmt sind». Dies ist beim Sparplan G nicht der Fall.

Sparplan G blockiert, aber es sind Alternativen vorhanden
Agrisano Prevos-Geschäftsführer Christian Kohli.

Agrisano-Prevos-Geschäftsführer Christian Kohli erklärt auf Anfrage, dass man den Entscheid der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen habe und dagegen auch nicht den Rechtsweg beschreiten werde.

Beratung wird empfohlen

Für die Versicherten im Sparplan G hält er folgende wichtigen Punkte fest:

Einzahlung bis Ende 2021: Bis Ende Jahr darf man weiterhin auf den Sparplan G einzahlen.

Einsatz für steuerrechtliche Anerkennung: Agrisano Prevos werde sich dafür einsetzen, dass die Beiträge 2021 steuerrechtlich anerkannt werden. Man gehe davon aus, dass sie zum Abzug zugelassen werden, könne das aber nicht garantieren. «Das ist immer vom Einzelfall abhängig», betont Kohli.

Regionalstellen kontaktieren die Kunden: Er empfiehlt den Kundinnen ein persönliches Beratungsgespräch, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Agrisano Prevos verfüge mit den Sparplänen Express, Relax und Comfort über weitere Sparpläne, welche von den Behörden unverändert gutgeheissen seien. Die zuständigen Regionalstellen würden die Kunden kontaktieren, versichert Kohli.

Weiterlesen

  • Das Beitragsvolumen nahm in den letzten Jahren stetig zu. (Grafik Agrisano Prevos)

    2019 war ein gutes Jahr für Agrisano Prevos

    Die Vorsorgeeinrichtung des Schweizer Bauernverbandes (SBV) erreichte letztes Jahr ein höheres Beitragsvolumen und ein erneutes Versichertenwachstum.
    Show more