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Kulturland erzielt im Zürcher Weinland einen hohen Erlös

Im Zürcher Weinland kam es zu einer Versteigerung eines Hofs. Das Interesse war gross. Vor allem das Kulturland erzielte hohe Preise.

Verwertungen von Kulturland oder gar von ganzen Höfen kommen in der Regel sehr selten vor. Eine solche war am 15. März 2022 für einen Hof im Zürcher Weinland angesetzt.

Grosses Interesse an der Versteigerung

Der betroffene Hof umfasst zwei Waldparzellen von 43 und 62 Aren. Dazu kamen zwei Kulturlandparzellen mit 3,84 und 1,75 Hektaren. Die Parzelle mit den Hofgebäuden umfasst weitere 4,16 Hektaren, wobei hier bei Aufgabe der Tierhaltung eine Rückbaupflicht für ein Stallgebäude besteht.

Ursprünglich wollte das zuständige Betreibungsamt Andelfingen die Steigerung im Sitzungszimmer der Gemeinde Andelfingen durchführen. Doch aufgrund des grossen Interesses musste sie in den Löwensaal verlegt werden. Mehrere Dutzend Interessierte, aber sicher auch einige, die für einmal einer Versteigerung bewohnen wollten, wohnten dem Anlass bei.

Einleitend machte der zuständige Betreibungsbeamte Roland Eggenberger auf die zahlreichen rechtlichen Gepflogenheiten und Bestimmungen bezüglich des Ablaufs aufmerksam. So muss der Käufer der Kulturlandparzellen den Nachweis entsprechend dem Bäuerlichen Bodenrecht bezüglich Erwerb von Landwirtschaftsland erbringen. Eine Preisgrenze nach oben gebe es hingegen nicht.

Zwei Parzellen Kulturland versteigert

Kulturland erzielt im Zürcher Weinland einen hohen Erlös
Der Betreibungsbeamte Roland Eggenberger.

Roland Eggenberger machte deutlich, dass, sollte nach der Versteigerung der vier Parzellen der vom Pfandgläubiger eingeforderte Betrag samt den damit verbundenen Kosten inklusive der Grundstückgewinnsteuern nicht gedeckt sein, eine Ertragsmaximierung angestrebt werde. Dies geschehe, indem man alles nochmals zur Versteigerung als Ganzes vorlege.

Für die erste Parzelle mit 3,84 Hektaren lag ein schriftliches Angebot über 570'000 Franken vor. Dieser Preis wurde nicht durch zusätzliches Bieten von Dritten überboten. Entsprechend bekam der Bieter den Zuschlag. Bei der zweiten Kulturlandparzelle mit einer Fläche von 1,75 Hektaren ging das Bieten richtig los. Nachdem auch hier ein schriftliches Angebot über 265'000 Franken vorlag, wurde der Preis mehrmals um 5000 respektive 10'000 Franken erhöht. Schlussendlich erfolgte der Zuschlag für 310'000 Franken. Und zwar erneut an den Käufer, der ihn bereits bei der ersten Parzelle erhalten hatte.

Es kam nur zu einer Teilversteigerung

Nach der Versteigerung dieser beiden Parzellen war die gesamte eingeforderte Schuld samt den anfallenden Kosten gedeckt, so dass die Steigerung abgebrochen werden konnte. Somit verbleiben die Hofparzelle mit Liegenschaften sowie zwei Waldparzellen im Besitz des betroffenen Landwirts.

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