Letzthin habe ich drei Nächte in einem Hotel in einem Bündner Bergdorf übernachtet. Ein Dorf mit über 200 km2 Fläche, davon besteht ein grosser Teil aus landwirtschaftlicher Nutzfläche und Alpen. Eigentlich ein Bauerndorf. Die heimatliche Idylle und die wunderschöne Landschaft werden zurecht auch so in der Werbung hervorgehoben.
Zum Thema Kulinarik schreibt die Region mit Fettbuchstaben im Internet: «Mehr Genuss geht nicht.» Und darauf freute ich mich. Etwas überrascht war ich dann nach dem Studium der Menükarte am ersten Abend.
Kulinarische Werbung
Zwar steht da schön geschrieben: «Wir beziehen unser Fleisch nach Möglichkeit vom einheimischen Metzger», aber beim genauen Betrachten sieht man dann schnell: Das Lamm kommt aus Irland, Rindfleisch aus den USA und die Entenbrust aus Frankreich.
Immerhin stammt das Kalbfleisch aus der Schweiz. Nur schade, dass bei den Hauptspeisen nur ein Kalbsfilet-Geschnetzeltes für 54 Franken aufgeführt war. Alles andere war importiertes Fleisch. Von meinen Kollegen hat niemand die Deklaration studiert. Sie gehören damit zur grossen Mehrheit der Konsumierenden.
Ich bin auch kein Fan von langen Speisekarten mit A, B, C, D, E, etc., aber zumindest die Deklaration der Herkunft des Fleisches des einheimischen Metzgers war in diesem Fall spannend. Sie war vermutlich gesetzlich korrekt und rechtlich nicht irreführend, für mich aber trotzdem speziell.
Aber ja, die Bürokratie der Bündner Lebenmittelkontrollen haben schon seit längerem mit gesundem Menschenverstand etwa so viel am Hut, wie US-Beef mit dem einheimischen Metzger aus dem Bündner Bergdorf. Ich muss zugeben: Ganz so einfach ist es nicht mit der Deklaration von regionalen Spezialitäten. Da ist man mit US-Beef vom einheimischen Metzger vermutlich rechtlich schon auf der sicheren Schiene.
Zwei Bergkantone, ein Whisky
Ein anderes Beispiel: Wir produzieren in den Engadiner Bergen einen Whisky aus Bündner Berggerste, lassen ihn im Oberwallis brennen und haben auf der Werbung so ganz selbstverständlich geschrieben: «Graubünden & Wallis – zwei Bergkantone, ein Whisky».
Laut Bündner Lebensmittelkontrolleur geht dies leider nicht, da das Produkt nicht zertifiziert ist. Nun, entweder ist die Gesetzgebung völlig idiotisch – was sehr gut möglich ist – oder die Interpretation total daneben. So viel zum gesunden Menschenverstand der Lebensmittelkontrollen.
Und sorry, liebe Unterländer, Graubünden und Wallis sind lebensmittelrechtlich keine Bergkantone mehr. Wenn ihr in die Berge wollt, versucht mal es doch mit Basel Stadt oder Thurgau.
Und nochmals zurück zur schönen kulinarischen Werbung: «Mehr Genuss geht nicht». Ich weiss, Genuss ist etwas Individuelles, das kann man nicht vereinheitlichen. Wer weiss, vielleicht ist für den Werber der Destination US-Beef in den Bündner Bergen das höchste der Gefühle. Aber für mich ist in diesem Fall klar: «Mehr Genuss geht!»
Ich persönlich bevorzuge auf jeden Fall Restaurants, welche unsere schöne Landschaft, unsere regionalen Produkte und unsere einheimische Küche nicht nur in der schriftlichen Werbung nennen, sondern auch auf dem Teller präsentieren.
Solche Restaurants mit regionalen Spezialitäten und einheimischer Küche gibt es zum Glück viele und sogar immer mehr. Und wer weiss, vielleicht studiert der eine oder andere in Zukunft auch die Herkunft des US-Beefs vom einheimischen Metzger und entscheidet sich für eine regionale Spezialität. Dann würde die Deklaration sogar wieder etwas Sinn ergeben.

