Kantonschemiker stellen Mängel fest: Das müssen Standbetreiber verbessern

Bei 46 Prozent der im Frühling und Sommer 2020 kontrollierten Lebensmittel- und Marktstände fanden Kantonschemiker Mängel. Besonders häufig beanstandet wurden Handwascheinrichtungen, Allergenmanagement, Lagerbedingungen und Rückverfolgbarkeit.

Die Mehrheit (54 Prozent) der fast 600 inspizierten Lebensmittel- und Marktstände erfüllten die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich, heisst es in einer Mitteilung des Verbands der Kantonschemiker Schweiz. Insgesamt sei die Beanstandungsquote mit 46 Prozent aber zu hoch.

Rückverfolgbarkeit war ein Problem

Ein häufiger Beanstandungs-Grund bei Obst- und Gemüseverkaufsständen war die Rückverfolgbarkeit von nicht-eigenen Produkten. Hier seien die Deklarationen der Produktionsländer oder Labels nicht immer korrekt gewesen.

In folgenden Bereiche wurden Mängel bei anderen Ständen festgestellt:

  • Handwascheinrichtungen
  • Allergenmanagement
  • Lagerbedingungen (Temperatur und Lebensmittelschutz)
  • Rückverfolgbarkeit

Weder der geografische Umfang der Tätigkeit der Marktstände (interkantonal, kantonal oder lokal), noch deren Häufigkeit (regelmässig oder gelegentlich) haben laut Mitteilung die Ergebnisse beeinflusst.

Weitere Anstrengungen werden gefordert

Mängel bei der Händehygiene im Umgang mit Lebensmitteln sei besonders bei leichtverderblichen, offen angebotenen Produkten oder vor Ort zubereiteten Speisen ein schwerwiegender Mangel. Auch der Umgang mit Allergenen sei, angesichts der teils gravierenden Folgen von Fehlinformationen für Allergiker ein sensibler Punkt.

Die für die Stände verantwortlichen Personen müssten weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Situation unternehmen, schreiben die Kantonschemiker. bei allen beanstandeten Ständen sei die sofortige Beseitigung der Mängel angeordnet worden. Zuwiderhandlungen werden mit Sanktionen geahndet.

Zur Untersuchung

Insgesamt wurden 589 Lebensmittel- und Marktstände in der ganzen Schweiz inspiziert. Die Inspektionen erfolgten im Rahmen von Routinekontrollen auf Märkten, bei Festivals oder anderen öffentlichen Veranstaltungen in der Zeit vom 1. April bis zum 15. September 2019. Die Anzahl der durchgeführten Inspektionen pro Kanton erfolgte im Verhältnis zur Einwohnerzahl.

Weiterlesen

  • Vorverpackte Lebensmittel müssen mittels Angaben auf der Etikette gekennzeichnet sein. Beim Offenverkauf können die Informationen mündlich erfolgen. (Symbolbild et)

    Direktvermarktung: Richtige Deklaration von Produkten

    Die Übergangsfristen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln läuft ab. Wer verarbeitete und verpackte Produkte ab Hof verkaufen will, muss über die gesetzlichen Grundlagen Bescheid wissen. Der Produzent ist selber verantwortlich dafür, wie er zu den Informationen kommt. Hier das Wichtigste noch einmal zusammengefasst.
    Show more
    ABO
  • Gewinnen Sie zwei Tickets für die OLMA 2026!

  • Bundesrat gegen Deklarationspflicht für Schlachtmethode