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Die IV ist eine Steinwüste für die Landwirtschaft

Landwirte und Bäuerinnen haben praktisch keine Chance auf eine Rente. Man empfiehlt ihnen stattdessen, den Betrieb aufzugeben.

Morbus Bechterew ist eine heimtückische Erkrankung. Sie verursacht eine chronische Entzündung der Wirbelsäule und weiterer Gelenke, ähnlich wie bei Rheuma. Dadurch wird die körperliche Mobilität beeinträchtigt und das Verrichten von schweren Arbeiten erschwert bis verunmöglicht.

Ernüchternder Bescheid

Der Verlauf ist geprägt von stetem Auf und Ab. «An gewissen Tagen gehts einigermassen, an anderen tut jeder Schritt weh», sagt uns eine Bäuerin aus dem Kanton Schwyz. Sie hat die Diagnose vor einigen Jahren erhalten und kämpft mit den Folgen der Krankheit. Diese dominiert ihr Leben derart, dass sie oft an gar nichts mehr Freude hat. Zusätzliche Probleme verschafft ihr der administrative Umgang mit der Krankheit. Im Betrieb arbeitet sie voll mit, und ihr Tätigkeitsfeld wird zunehmend ein-geschränkt. Deshalb hat die Bäuerin Anfang 2019 ein Gesuch um Invalidenrente gestellt.

Die Antwort der IV-Stelle Schwyz gegen Ende des Jahres war ernüchternd. Man habe ihren Anspruch geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass ihre angestammte Tätigkeit als Landwirtin auf Dauer nicht mehr zumutbar sei. Hingegen könne sie ausserhalb des Betriebs «einer leichten bis gelegentlich mittelschweren Arbeit nachgehen» und so über 50 000 Franken jährlich verdienen; somit besteht laut der Behörde kein Anrecht auf Rente, zumal die Frau im Betrieb bis anhin kein Einkommen bezogen habe. Das ist kein Einzelfall. Vor rund zehn Jahren hat der «Beobachter» zwei Bauern porträtiert, welche durch einen Unfall beziehungsweise Multiple Sklerose an der vollumfänglichen Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden. Ihnen gelang es wie der erwähnten Bäuerin nicht, den notwendigen Invaliditätsgrad von 40 Prozent nachzuweisen.

Es droht die Fürsorge

Die 40 Prozent sind die Grenze für die Ausrichtung einer IV-Rente. Beiden Bauern wurde beschieden, sie könnten die Landwirtschaft aufgeben, stattdessen auswärts arbeiten und so weiterhin genug verdienen. Dies ist allerdings im Berggebiet, wo beide wohnhaft sind, kein einfaches Unterfangen. Es drohe bei Aufgabe des Betriebs gar der direkte Weg in die Fürsorge, schrieb der frühere Nationalrat Hansjörg Hassler 2011 in einer Interpellation zu den Schwächen der IV.

Seine Intervention vermochte an den Zuständen aber nichts zu ändern. Die bestehenden Möglichkeiten seien ausreichend, so könne ein Landwirt ein selbst-amortisierendes Darlehen auslösen, um Hilfsmittel zur Bewältigung der Arbeitsbehinderung zu beschaffen, beschied die Regierung dem Interpellanten.

Tiefe Einkommen im Nachteil

Für Agrisano-Berater Stefan Binder bestätigen diese Fälle seine bisherige Wahrnehmung. Das System für die Ermittlung des Invaliditätsgrades benachteilige grundsätzlich Personen mit tieferen Einkommen. Zudem wird eine berufliche Veränderung von der IV oft als zumutbar erachtet. Weil die IV-Regelungen so restriktiv sind, arbeiten dann der nicht eingeschränkte (Ehe-)Partner oder andere Familienmitglieder mehr. «Man wurstelt sich durch», so Binder «und beisst auf die Zähne». Eine Betriebsaufgabe komme jedoch für praktisch niemanden infrage, dafür sei die Verwurzelung zu tief.

Kaum Auswege

Was Lösungsansätze angeht, sieht Stefan Binder zum eigenen Bedauern nur wenige Möglichkeiten. Für Leute mit einem in der 1. Säule ermittelten Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent bestehe unter Umständen die Möglichkeit einer Auszahlung von Teilrenten aus Vorsorgeverträgen der 2. und 3. Säule. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die IV überhaupt einen IV-Grad ermittelt, da Agrisano keine Invaliditätsgrad-Ermittlungen macht.

Eine eingeschränkte Option sind laut Binder Kapitalversicherungen, bei denen die Leistungen nicht mittels einer wirtschaftlichen Vergleichsmethode, sondern aufgrund einer Gliederskala oder eines Betätigungsvergleiches ermittelt werden. Sie bieten aber auch nur einen eingeschränkten Schutz, da sie nur im unfallbedingten Invaliditätsfall Gliederskalen anwenden.Im viel häufiger auftretenden krankheitsbedingten Invaliditätsfall wenden auch Kapitalversicherungen in der Regel wirtschaftliche Vergleichsmethoden an.

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