Coronavirus: Angepasste Schutzkonzepte für den Obst- und Gemüsebau

Auch mit den gelockerten Massnahmen des Bundesrates müssen alle öffentlich zugänglichen Orte ein Schutzkonzept haben.

Die bestehenden Schutzkonzepte für Betriebe seien angepasst worden, schreiben der Verband Schweizer Gemüseproduzenten VSGP und der Schweizer Obstverband SOV in einer gemeinsamen Medienmitteilung.

Angesichts der Vorschriften des Bundes bitte man darum, die Schutzkonzepte einzuhalten.

Überarbeitete Schutzkonzepte

Jeder Betrieb muss ein jeweils passendes Schutzkonzept herunterladen, evtl. ergänzen, ausdrucken und unterschreiben. Die beschriebenen Massnahmen sind einzuhalten.

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