Das Bundesamt für Landwirtschaft hat gestern die Landwirtschaftsämter und Kontrollstellen darüber informiert, dass ab dem 1. Mai die Corona-Massnahmen betreffend der Kontrollen wieder gelockert werden sollen.

Die Kantone nehmen demnach die angemeldeten und unangemeldeten Kontrollen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), der Direktzahlungsprogramme, der Bio-Verordnung, der Primärproduktion sowie des Veterinärrechts schrittweise wieder auf.

Bei den Kontrollen seien aber die BAG-Empfehlungen über die Hygiene und das soziale Verhalten sowie die Empfehlungen für besonders gefährdete Personen auf dem Landwirtschaftsbetrieb einzuhalten. Falls eine beteiligte Person krank ist, darf die Kontolle nicht durchgeführt werden.