Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, können die Kantone Ausnahmen gewähren. Veranstaltungen unterhalb dieser Teilnehmerzahl dürfen durchgeführt werden. Allerdings müssen Massnahmen zum Schutz der Anwesenden ergriffen werden. Dies gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.

Nicht mehr als 50 Leute im Restaurant

Restaurants, Bars und Diskotheken könnten offen bleiben, sagte Berset. Allerdings dürfen sich nicht mehr als 50 Personen in den Räumen aufhalten; das Personal inbegriffen. Die anwesenden Personen müssen sich an die Hygieneempfehlungen halten und Abstand halten können.

Möglichst nicht mit dem ÖV fahren

«Diese Massnahmen sind hart», sagte Berset. Aber sie seien nötig, damit die Bevölkerung und das Gesundheitssystem geschützt werden könnten. Dies funktioniere nur, wenn sich alle daran hielten.

Auf die Nutzung des öffentlichen Verkehrs soll möglichst verzichtet werden, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Auch nicht dringliche Auslandreisen solle möglichst verzichtet werden.