Im Stall ist Sibylle Bader die Chefin. Sie hat den Überblick über die 60 Aufzuchtrinder auf dem Hof in Mümliswil. Das, obwohl Josef Bader den Hof von seinen Eltern übernommen hat. «Mir gehört eigentlich gar nichts», sagt Sibylle Bader und lacht. Die beiden haben vor der Hofübernahme geheiratet, den Kaufvertrag hat aber nur Josef Bader mit seinem Vater zusammen unterschrieben. Baders sind nun seit 30 Jahren verheiratet, einen Ehevertrag gibt es nicht.
Josef Bader unterstützt Sibylle im Stall und besonders bei den Arbeiten auf dem Feld. Tagsüber ist er häufig weg, weil er neben dem Betrieb sein eigenes Transportunternehmen aufgebaut hat, welches ein rund 60- bis 80-Prozent-Pensum einnimmt. Auch Sibylle Bader arbeitet nebenbei noch 20 Prozent in einer Tierarztpraxis.
Damit ist sie über die Tierarztpraxis unfallversichert. Josef Bader ist über die Krankenkasse unfallversichert, da er sowohl als Landwirt als auch beim Transportunternehmen selbstständig erwerbstätig ist. Die Krankenkasse deckt aber primär die Heilungskosten, jedoch nicht den Verdienstausfall. Deshalb haben die beiden je eine Taggeldversicherung abgeschlossen und sind für den Fall einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit in der 3. Säule versichert.
Alle Betriebszweige fliessen auf ein gemeinsames Konto
Die Einnahmen vom Hof, vom Transportunternehmen und von der ausserbetrieblichen Arbeit beim Tierarzt fliessen alle auf ein gemeinsames Konto bei Baders. Von diesem Konto zahlen beide Ehepartner in die Vorsorge ein (1., 2. und 3. Säule). So haben Baders vorgesorgt, ohne aktiv Geld hin- und herzuschieben. Finanzielle Überschüsse werden dann gleichmässig auf die zwei Sparkonti der beiden verteilt. «Bei Investitionen in den Betrieb halten wir immer gemeinsam fest, von wem das Geld kommt. So haben wir eine saubere Sache und könnten die Geldflüsse bei Bedarf wieder nachvollziehen.» Für alle Betriebszweige wird eine gemeinsame Buchhaltung geführt.
Sibylle Bader ist offiziell auf dem Hof angestellt. Dadurch ist sie besser abgesichert – einerseits güterrechtlich, andererseits aber auch in der 1. und der 2. Säule. «Das hat uns vor etwa 20 Jahren unser Buchhalter empfohlen», erinnert sich Sibylle Bader.
Der Hof wird 5 Jahre vor der Pensionierung übergeben
Ein zentraler Teil der Altersvorsorge ist beim Ehepaar Bader wie bei den meisten Landwirtschaftspaaren der Betrieb – genauer gesagt der Nettoerlös, der aus der Betriebsübergabe resultiert. Dieser setzt sich zusammen aus dem Verkaufspreis abzüglich den Grundpfandschulden und den zu zahlenden Steuern und AHV-Abgaben. «Wir hatten keine Ahnung, wie hoch dieser Betrag ist. Auch deshalb haben wir bereits vor drei Jahren eine Betriebsübergabeberatung in Anspruch genommen. Das Ergebnis hat uns gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind», sagt Josef Bader.
Bis zur Hofübergabe Ende 2028 wollen Tochter Liliane Bader und ihr Partner Thomas Ackermann noch zu 100 Prozent ihrer ausserbetrieblichen Arbeit nachgehen. Liliane Bader arbeitet beim Handelsregisteramt des Kantons Solothurn und Thomas Ackermann als Maurer auf dem Bau. So können sie Kapital für die Hofübernahme zusammensparen.
Bei der Hofübernahme sind die Eltern erst 60 Jahre alt. Dann ist geplant, dass Liliane Bader und Thomas Ackermann ihre ausserbetriebliche Arbeit etwas reduzieren und mehr auf dem Hof arbeiten. Josef Bader will sein Transportunternehmen auch nach der Hofübergabe noch weiterführen, voraussichtlich in einem 50-Prozent-Pensum.
Auf Josef und Sibylle Bader wird die übernehmende Generation aber weiterhin zählen dürfen – und für ihre Arbeit werden sie sie auch angemessen entschädigen.
Stunden werden keine aufgeschrieben
Über die genaue Arbeitsaufteilung sind sich Baders also noch nicht im Klaren. Sie haben aber auch noch zweieinhalb Jahre Zeit. Bisher läuft die Arbeitsaufteilung Hand in Hand. Die Wochenenden sind nicht klar aufgeteilt, es hilft, wer da ist, zumal auch beide Parteien auf dem Hof wohnen. Liliane Bader und Thomas Ackermann übernehmen auch die Ferienvertretung, damit die Eltern sorglos weggehen können.
Stunden werden keine aufgeschrieben, und das soll auch zukünftig nicht passieren. «Wenn es so weitergeht wie bisher, müssen wir keine Stunden abrechnen. Wir helfen einander», sagt Liliane Bader. Wenn alle auf die Arbeit gehen, wird Sibylle Bader auch weiterhin den Stall machen.
«Glück und die Gesundheit helfen uns, dass wir auch zukünftig so weiterarbeiten können wie bisher. Aber das kann sofort ändern», weiss Sibylle Bader.
Vorsorge bis zur sowie nach der Pension Bei einer externen Anstellung sind Einkommen über 22 680 Franken (Eintrittsschwelle BVG Stand 2026) durch den Arbeitgeber obligatorisch in der beruflichen Vorsorge zu versichern (Sparen und Risiko). Damit LandwirtInnen nach der Hofübergabe die freiwillige berufliche Vorsorge weiterführen können, braucht es weiterhin ein selbstständiges Einkommen aus der Landwirtschaft oder eine Anstellung bei der übernehmenden Generation. Bei Familie Bader wird der Landwirtschaftsbetrieb bereits vor der Pensionierung übergeben und die Eltern werden danach auf dem Betrieb angestellt. Bis zur ordentlichen Pensionierung gelten Baders somit als familieneigene Arbeitskräfte. Liliane Bader rechnet dann die AHV/IV/EO ab, womit die Altersvorsorge in der 1. Säule abgedeckt ist. Die bestehende freiwillige berufliche Vorsorge können Baders weiterführen. Allfällige Taggeldversicherungen und Risikoversicherungen (Invalidität und Todesfall) in der 3. Säule können ebenfalls weitergeführt werden. Wichtig ist, die Versicherungssumme dem Lohn anzupassen, um eine Überversicherung zu vermeiden. Nach der Pensionierung kann je nach Vorsorgeeinrichtung und Reglement weiterhin in die berufliche Vorsorge einbezahlt werden, sofern ein AHV-pflichtiges Einkommen besteht. Dies ist maximal bis zum vollendeten 70. Altersjahr möglich. Ab der Pensionierung gilt für AHV-Rentner ein Freibetrag von 16 800 Franken pro Jahr (Stand 2026), auf den keine AHV-/IV-/EO-Beiträge erhoben werden. Sollen Beitragslücken geschlossen werden, kann es sinnvoll sein, auf diesen Freibetrag zu verzichten oder den Bezug der AHV-Rente aufzuschieben. Eine frühzeitige individuelle Beratung zur Pensionierung lohnt sich.
LN:
Betriebsspiegel der Familie Bader Josef (57) und Sibylle (54) Bader, Mümliswil-Ramiswil SO 36 ha Kulturen: Grünland, 8 ha Wald Tierbestand: 55 bis 60 Aufzuchtrinder, 2 Pferde Weitere Betriebszweige: Transportunternehmen für gewerbliche Transporte und Kranarbeiten, 30-kW-Solaranlage mit Stromspeicher, Verkauf von Holzschnitzeln Arbeitskräfte: Josef und Sibylle Bader

