Die allgemeine Milchzulage wurde im Januar als Teil der Nachfolgelösung für das Schoggigesetz eingeführt. Rund 4,5 Rappen bezahlt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) seither direkt an alle Schweizer Milchproduzenten - insgesamt 78 Millionen Franken. Bedingung ist die Registrierung über die DB Milch. Wie sich nun zeigt, haben genau das rund 580 Produzenten nicht gemacht – ihnen würden dadurch zusammengerechnet 1,2 Millionen Franken entgehen; pro Betrieb etwas mehr als 2000 Franken.
Überraschende Restanzen
Dass Landwirte auf Bundesgelder verzichten, die ihnen zustünden, überrascht auch Reto Burkhardt von den Schweizer Milchproduzenten (SMP). Der Kommunikationschef sagt auf Anfrage, dass die SMP die Gründe für die Nicht-Anmeldung nicht kenne. Auch die Verantwortlichen beim BLW können nicht schlüssig sagen, weshalb Landwirte auf ihre Beiträge verzichten würden. So wird gemutmasst, dass es sich um eher kleine Betriebe handelt. Im Schnitt entspricht nämlich die Zulage pro Betrieb einer Milchproduktion von rund 45'000 kg Milch pro Jahr. Naheliegend ist, dass diese Betriebe entweder im Nebenerwerb geführt oder der Betriebsleiter kurz vor der Betriebsaufgabe steht und sich nicht mehr in die Mühlen der Bürokratie begeben will. Andererseits wird einem Teil der Landwirte eine gewisse Behördenskepsis attestiert - sie würden sich nur ungern in die Abhängigkeit zum Staat begeben, heisst es weiter.
Geld kommt immer noch der Milchwirtschaft zugute
Wird das Geld nicht abgeholt, kommt es trotzdem der Milchwirtschaft zugute. Die Zulage für Verkehrsmilch wird in der Staatsrechnung unter der Kreditnummer A231.0230 "Zulagen Milchwirtschaft" aufgeführt. Darin enthalten ist nicht nur die allgemeine Zulage für Verkehrsmilch von 4,5 Rappen je Kilogramm Milch, sondern auch die Verkäsungszulage von rund 10,5 Rappen und die Siloverzichtszulage von drei Rappen je Kilo silofrei hergestellter, verkäster Milch. Insgesamt wurden 2018 293 Millionen Franken für die Milchwirtschaft bereitgestellt.
2018 wurden davon 292'990'000 Franken ausbezahlt; 2017 waren es sogar 292'996'000 Franken. Dass das Budget so ausgeschöpft werden kann, liegt denn an der Bündelung der verschiedenen Instrumente unter einem Budgetposten. Für die einen Instrumente nicht ausgeschüttete Gelder kommen dann automatisch anderen Instrumenten zu Gute.
Wie es beim BLW heisst, werden Zulagen für die Periode vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres ausgerichtet. "Für nach dem 15. Dezember des laufenden Jahres eingereichte Gesuche werden keine Zulagen ausgerichtet", schreibt das Amt weiter.
Für 2019 noch nachmelden
Wer noch die Beiträge für die Zulage für Verkehrsmilch rückwirkend für 2019 abholen möchte, muss sich deshalb bis am 15. Dezember 2019 über die Datenbank Milch für die Auszahlung registrieren. Das BLW und TSM-Treuhand werden dazu die Landwirte in den kommenden Tagen mit einem Brief erneut darauf aufmerksam machen.

