ABO

Wertvolle Aushuberde erhalten

Grossrat Ueli Johner sieht bei landwirtschaftlichen Böden im Grossen Moos Handlungsbedarf.

Die Aufschüttung von guter Aushuberde auf Kulturland beschäftigt zwei Grossräte. Die Verwertung von Bodenaushub in der Landwirtschaft sei wichtig und es solle verhindert werden, dass diese Erde auf einer Deponie lande und so für die Landwirtschaft unwiederbringlich verloren gehe, antwortete der Staatsrat am Mittwoch auf zwei parlamentarische Vorstösse. Zum Themenkreis Deponie oder landwirtschaftliche Aufschüttung stellten die Grossräte Jean-Daniel Wicht und Ueli Johner der Regierung Fragen. Die Erhaltung der Produktionsbereitschaft des landwirtschaftlichen Bodens sei ein allgemeines Anliegen, antwortet der Staatsrat. Zudem bestehe die gesetzliche Pflicht der Verwertung von Bodenaushub aus Baustellen. Der Kanton habe sich mit der Aufwertung von geschädigten Böden mit mangelhafter Fruchtbarkeit beschäftigt.

Verschwendung vermeiden

Laut Richtplan handelt es sich bei geschädigten Böden um Flächen, die durch natürliche Ursachen wie Erdrutsche oder Überschwemmungen geschädigt wurden. Bei solchen Böden gelten Bodenverbesserungen laut gesetzlichen Verordnungen des Bundes. Um die Verschwendung von hochwertiger Erde zu vermeiden, habe der Staatsrat schon im November 2015 die Massnahme «Verwertung des landwirtschaftlichen Bodenaushubs» ­zu seiner Strategie Nachhal-t­ige Entwicklung hinzugefügt, schreibt er in seiner Antwort. Abgesehen von Materialabbaustellen und Deponien, bei denen die Instandstellung schwierig sei, handle es sich bei einem grossen Teil der Böden im Kanton Freiburg, die als geschädigt gelten und verbesserungswürdig seien, um frühere Moorböden, die infolge Entwässerung und der Mineralisierung des Torfkörpers abgesackt sind. Zur Behebung der Mängel an diesen Standorten könne es in Ergänzung zum Einsatz von Bodenaushub zur Erhöhung der Bodenmächtigkeit nötig sein, einen Teil des unverschmutzten Aushubmaterials zu verwenden, um das Absacken zu kompensieren und so die Ableitung des Wassers in einem Drainagesystem wieder zu ermöglichen, hält der Staatsrat fest. Auf die Notwendigkeit von Massnahmen im Grossen Moos hat insbesondere Grossrat Johner hingewiesen. Jegliche Terrainveränderung sei bewilligungspflichtig, betont die Regierung. Ein Projekt könne im Rahmen einer Bodenverbesserung sowohl dem Verfahren nach Bodenverbesserungsgesetz (BVG) als auch dem Verfahren des Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) unterstellt sein.

Zweck ermitteln

Um das Amt für Landwirtschaft (LwA) bei landwirtschaftlichen Meliorationen möglichst frühzeitig in das Projekt zu integrieren, solle in einer Pilotphase geprüft werden, inwieweit die Behandlung von Dossiers dieser Art nach dem BVG vorgesehenen Verfahren zweckdienlich sei.

Weiterlesen