Es ist noch nicht lange her, da beschäftigte sich Paul Wälchli sehr intensiv mit der letzten Agrarpolitik (AP 14–17), genauer mit der Verteilung der Versorgungssicherheitsbeiträge. Nun steht bereits die nächste Reform vor der Tür, die Agrarpolitik 2022+. Anfang Februar präsentierte der Bundesrat in seiner Botschaft die angedachten Änderungen in der Schweizer Agrarpolitik für die nächsten Jahre. Wie es aussieht, wird Wälchlis Anliegen auch in dieser AP wieder ein Thema sein.
Erfolglos vor Bundesgericht
Doch was genau ist passiert? Seit der AP 14–17 erhält Paul Wälchli keine Versorgungssicherheitsbeiträge mehr. Der Landwirt aus dem Berner Mittelland kultiviert auf zwölf Hektaren Christbäume. Die AP 14–17 definierte, dass diese Kultur nicht mehr zur Versorgungssicherheit beitrage. Deshalb bekommt Wälchli dafür keine Direktzahlungen mehr. Pro Hektare fehlen nun 900 Franken im Jahr. Wälchli wehrte sich: «Christbäume sorgen dafür, dass potenzielle Ackerfläche offengehalten wird. Unsere Kultur kann genauso Teil einer Fruchtfolge sein und trägt dadurch ebenfalls zur Versorgungssicherheit bei», argumentierte Wälchli damals wie heute. Er machte Einsprache und zog mit seiner Klage bis vor das Bundesgericht. Vor rund einem Jahr wies schliesslich auch die letzte rechtliche Instanz Wälchli und sein Anliegen ab. Wälchli und die IG Suisse Christbaum wurden vertröstet: Sie erhielten ja bei der nächsten AP eine neue Chance, um mitzureden und sich für die erneute Auszahlung der Versorgungssicherheitsbeiträge einzusetzen.
«Wir dürfen es uns nicht zu einfach machen.»
Hoffnung ist da
Diese Chance ist nun gekommen, die AP 22+ wird diskutiert und ausgehandelt. In der Botschaft des Bundesrats von Mitte Februar steht, dass die Versorgungssicherheitsbeiträge umgewandelt werden sollen: Aus dem Produktionserschwernisbeitrag und dem Basisbeitrag von900 Franken pro Hektare – derjenige, den Wälchli nicht mehr erhält – soll ein Zonenbeitrag werden. Dieser Beitrag wird pro Hektare gezahlt und nach Zonen abgestuft. Es werden alle landwirtschaftlichen Nutzflächen miteinbezogen, die Auszahlung steigt dabei mit den Metern über Meer an. Philipp Gut sieht in dieser neuen Verteilung des Geldes eine Chance für die Christbaum-Produzenten, wieder Beiträge zu erhalten: «Wir haben dem BLW bereits bei der Vernehmlassung zur AP 22+ unseren Standpunkt mitgeteilt und eine Kopie davon dem Schweizer Bauernverband zugesendet», so der Geschäftsführer der IG Suisse Christbaum.
Klärung mit Verordnung
Allerdings definiert die Botschaft zur AP 22+ nun nicht, welche Kulturen in die Kategorie «beitragsberechtigt» fallen. Das wird erst auf der Verordnungsstufe detailliert geklärt. Er werde auch dazu einen Text verfassen, um sich in die Diskussion einzubringen, sagt Gut. Das hat bei der letzten AP jedoch nicht gereicht. Darauf angesprochen sagt Gut: «Wir haben getan, was wir konnten. Viel mehr lag nicht drin.» Ihrer Interessensgemeinschaft fehle das Netzwerk in Bundesbern. Trotzdem will Gut es auch dieses Mal versuchen.
Paul Wälchli hatte bei der letzten AP viele Wege probiert. Und auch wenn es das letzte Mal vor dem Bundesgericht endete, findet er, dass auch bei dieser AP nichts unversucht bleiben sollte. «Wir dürfen es uns nicht so einfach machen», sagt er – ohne selbst jedoch recht zu wissen, was noch versucht werden könnte.

