Was ist eigentlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip?

Das 2010 von der Schweiz einseitig eingeführte Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Lebensmittel brauchen zusätzlich eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 1979 über die Vermarktung des gleichnamigen Likörs in Deutschland zurück. Auslöser war ein Johannisbeerlikör aus der französischen Stadt Dijon, den die Handelsgruppe Rewe importieren wollte. Die deutschen Behörden verboten den Import, weil der Alkoholgehalt nicht den deutschen Vorschriften entspreche. Rewe klagte dagegen und bekam recht.

jw

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