Die Schweizer Landwirtschaft muss in der näheren Zukunft bekanntlich einen ambitiösen Absenkpfad für Pflanzenschutzmittel (PSM) umsetzen. Bis 2027 müssen gemäss dem Massnahmenplan Sauberes Wasser des Bundesrats die Risiken halbiert werden. Dazu gibt es für die Landwirtschaft viele Einschränkungen und Auflagen, und Wirkstoffe werden verboten.
60 Prozent Importe
Rund 60 Prozent der in der Schweiz konsumierten pflanzlichen Lebensmittel werden allerdings importiert. Deshalb drängen sich den Produzent(innen) ähnlich wie bei den Fleischimporten Fragen auf: Wie gut werden die Einfuhren kontrolliert? Und wie kann dafür gesorgt werden, dass die Schweizer Landwirtschaft hier nicht mit ungleich langen, also kürzeren Spiessen kämpfen muss?
Bei den pflanzlichen Importen würden nur stichprobenartig Analysen über Rückstände gemacht, weiss Martin Rufer, Direktor des Schweizer Bauernverbands (SBV). «Welche PSM bei Produktion, Lagerung oder Transport eingesetzt wurden, ist derzeit nicht von Relevanz», soRufer. «Es kann nicht sein, dass man bei der Lebensmittelproduktion in der Schweiz sehr weitgehende Auflagen macht, während bei den Importen nicht hingeschaut wird», gibt er zu Bedenken.
Dieses Vorgehen nach dem Motto «aus den Augen – aus dem Sinn» sei nicht glaubwürdig. Es braucht daher auch bei den Importen Massnahmen, sonst würden einfach negative Auswirkungen der Produktion ins Ausland verlagert, sagt Rufer.
Diesem Unbehagen gibt auch eine Interpellation Ausdruck, welche diese Woche vom Aargauer SVP-Nationalrat und SBV-Vizepräsidenten Alois Huber eingereicht worden ist. Er will vom Bundesrat wissen, ob pflanzliche Lebensmittel importiert werden, «bei denen in Produktion, Lagerhaltung, Transport oder Verarbeitung Pestizide eingesetzt wurden, die in der Schweiz verboten oder nicht mehr zugelassen sind». Gleichzeitig erfragt Huber, um welche Produkte es sich dabei handelt und wie gross deren Marktanteil ist. Zudem will er von der Regierung wissen, ob diese bereit wäre, einen ähnlich gelagerten Absenkpfad für Importe vorzuschreiben.
Zölle statt Importverbote
Martin Rufer betont, dass es dem SBV nicht um Importverbote gehe, vielmehr könnten solche Importe z. B. «mit den gemäss WTO höchstzulässigen Zöllen belegt werden, oder diese Produkte müssen im Markt sehr deutlich deklariert werden».

