Die in den Haaren der Schweizer Testpersonen gefundenen Pflanzenschutzmittel seien in neun von zehn Fällen in der einheimischen Landwirtschaft nicht zugelassen, schreibt der SBV in einer Medienmitteilung. Diese scheide damit als Quelle aus, die Belastung müsse aus Import-Waren stammen. Die Resultate der Haar-Analyse sprechen deshalb gemäss SBV für den Konsum von einheimischer Ware.
Agrarpolitik
SBV: Rückstände stammen von ausländischen Produkten
Im Mai hatte der K-Tipp über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Haarproben berichtet. Der Schweizer Bauernverband (SBV) sieht das als Zeichen, auf Schweizer Lebensmittel zu setzen. Denn neun von zehn erwähnten Stoffen werden in der Schweiz nicht verwendet.

Laut SBV stammen die Rückstände von ausländischen Produkten. (Symbolbild/Pixabay)

Laut SBV stammen die Rückstände von ausländischen Produkten. (Symbolbild/Pixabay)