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Risikobasierte Kontrollen: «Die Betriebe, die gut laufen, arbeiten lassen»

Die Kontrollen laufen seit drei Jahren risikobasiert. Die diesjährigen Schwerpunkte sind bekannt. Marcel von Ballmoos, Geschäftsleiter von KUL/Carea, erklärt einige wichtige Punkte.

​Das Ziel wäre klar: Der administrative Aufwand in der Landwirtschaft soll gesenkt werden. Aktuell sieht es allerdings nicht danach aus, als ob dieses Ziel innert nützlicher Frist erreicht werden dürfte.

Kontrollen «entschlackt»

Zumindest ein Bereich ging aber entschlackt aus diesem Prozess auf der Suche nach weniger Administration hervor, nämlich jener der Kontrollen. Seit 2020 finden diese auf Landwirtschaftsbetrieben weniger, dafür zielgerichteter statt – risikobasiert nennt sich das System. Wie Marcel von Ballmoos, Geschäftsleiter von KUL/Carea, erklärt, handle es sich vielmehr um bestimmte Bereiche denn um einzelne Betriebe, die ein erhöhtes Risiko darstellen. Von Ballmoos bevorzugt daher den Begriff Schwerpunkte, um nicht den teilweise negativ behafteten Begriff «Risiken» zu verwenden. Diese Schwerpunkte werden vom Bundesamt für Landwirtschaft vorgegeben.

Die Schwerpunkte im Jahr 2023

Für das laufende Jahr hat der Bund folgende Schwerpunkte festgelegt:

  • Rückstandsanalyse Pflanzenschutzmittel
  • Pufferstreifen
  • Rückzugsstreifen
  • BTS Einstreu

Wie diese Bereiche kontrolliert werden, ist wiederum Sache der Kantone bzw. der Kontrollorganisationen. Wie Marcel von Ballmoos erklärt, werden im Einzugsgebiet der KUL/Carea die Pufferstreifen und Rückzugsstreifen ohne Voranmeldung kontrolliert. «Wir fahren mit vom Kanton ausgewählten Kartenausschnitten und den dazugehörenden Angaben den Flächen nach und kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten werden», erklärt der Geschäftsleiter. Ist das nicht der Fall, wird der Landwirt oder die Landwirtin kontaktiert, andernfalls nicht.

Diese Kontrolle voranzumelden, mache wenig Sinn. Denn wenn ein Rückzugsstreifen gemäht sei, könne der Bewirtschafter das auch bei einer vorangemeldeten Kontrolle nicht mehr kurzfristig korrigieren. «Sinn eines solchen Vorgehens ist, dass wir die Betriebsleiter nicht zeitlich beanspruchen, wenn nicht unbedingt nötig. Meine Devise ist: die Betriebe, die gut laufen, arbeiten lassen», erklärt von Ballmoos.

Die Rückstandsanalyse, die 2023 nicht zum ersten Mal ein Schwerpunkt ist, wird auch im Gebiet der KUL/Carea nicht ohne Voranmeldung durchgeführt. Den Auftrag, welche Flächen einer Beprobung unterzogen werden, erteilt der Kanton. Die Kontrollorganisation führe hier lediglich aus, sagt von Ballmoos. Die Beprobung nehme rund eine halbe Stunde in Anspruch, danach geht die Probe ins Labor.

Interpretation ist anspruchsvoll

Die Interpretation der Resultate sei indes schwierig, erklärt der KUL-Geschäftsleiter. Beispielsweise könnten Kleinstrückstände aus den Vorkulturen die Probe belasten. Was dann? «Es muss nachvollziehbar sein, woher diese stammen», sagt Marcel von Ballmoos.

Ein weiteres Beispiel für Kleinstrückstände sei eine schlecht gereinigte Spritze. Gefragt nach der Verantwortung des Lohnunternehmens, wenn die Behandlung nicht selbst vorgenommen werde, erinnert von Ballmoos, dass der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin schliesslich die Direktzahlungskürzungen zu tragen habe. «Es ist immens wichtig, dass der Bauer und die Landwirtin ihre Verantwortung auch tragen. Es ist ein sensibler Bereich und daher muss ganz genau informiert werden», ergänzt er. So zum Beispiel auch über den Standort von Schächten oder über die Abstände zu Gewässern.

Den vierten und letzten Bereich, nämlich die Kontrollen der Einstreu beim BTS, betrifft alle Tierkategorien. Nachdem im vergangenen Jahr beim Rindvieh hier vermehrt ein Augenmerk darauf gelegt wurde, dürften heuer vermehrt die Schweinebetriebe unter die Lupe kommen.

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