Der Grosse Rat beriet die Vorlage am Mittwoch in erster Lesung. Das neue Veterinärgesetz fasst zahlreiche bestehende Regelungen zusammen. Das Ziel ist laut der Regierung ein einheitlicher und transparenter Vollzug zum Wohl von Mensch und Tier. Geplant ist auch eine neue, umfassende Verordnung über das Veterinärwesen.

Vollzug wurde kritisch analysiert

Den Anstoss zur Revision hatte der Fall eines Pferdehalters aus Hefenhofen TG gegeben, der jahrelang Vorschriften krass missachtet und die Veterinärbehörden genarrt hatte. Mitte 2017 griffen die Behörden durch und beschlagnahmten rund 250 Tiere des Pferdehändlers. 90 Pferde wurden in Auktionen verkauft.

Die Thurgauer Regierung setzte eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein, die den Vollzug des Tierschutzes kritisch analysierte. Die Kommission lieferte 18 Empfehlungen, die dem Kanton als Basis für die Ausarbeitung des neuen Veterinärgesetzes dienten.

Änderungsantrag von Landwirt abgelehnt

Die möglichen administrativen Sanktionen werden ausgeweitet: Sie reichen künftig von der Verwarnung bis zum Tierhalteverbot. Neu geregelt wird die Zusammenarbeit des Veterinäramts mit anderen Behörden wie der Kantonspolizei. Das Veterinäramt wurde bereits reorganisiert, etwa mit der Schaffung einer Juristenstelle.

Vom Grossen Rat abgelehnt wurde ein Änderungsantrag des Landwirts Hans Eschenmoser (SVP, Weinfelden), der behördliche Kontrollen nur in Anwesenheit des Tierhalters zulassen wollte. Dies würde wirksame – auch unangemeldete – Kontrollen verunmöglichen, was dem Zweck des neuen Gesetzes genau widerspreche, wurde kritisiert.

Noch kein Urteil im Fall Hefenhofen

Dem Tierhalter aus Hefenhofen sollen noch 3000 Franken gezahlt werden – der Erlös aus dem Verkauf seiner Pferde. Darüber müssen aber noch die kantonalen Instanzen entscheiden. (Symbolbild Pixabay)PferdeTierhalteverbot für Tierquäler aus Hefenhofen ist rechtskräftigDienstag, 13. Oktober 2020 Noch hängig sind Strafverfahren gegen den fehlbaren Landwirt aus Hefenhofen und gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig. Die Staatsanwaltschaft warte auf Beschwerdeentscheide des Bundesgerichts, wie der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, Marco Breu, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Erst wenn diese Entscheide eintreffen, kann die Staatsanwaltschaft die Verfahren abschliessen.