Dass derzeit in der Schweiz gegen Blauzunge geimpft werden kann, ist einer rechtlichen Notlösung zu verdanken: Da kein zugelassener Impfstoff verfügbar war, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Allgemeinverfügung. Künftig soll eine Änderung des Tierseuchengesetzes dem BLV ermöglichen, nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel (TAM) befristet zu bewilligen. In der EU…

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