Die Möglichkeit, sich an der Richtplanungsrevision zu beteiligen, sei rege genutzt worden, hiess es an der Medienkonferenz der Zürcher Baudirektion. Insgesamt rund 2'300 Stellungnahmen seien eingegangen. Man habe festgestellt, dass die Betroffenen mit der Interessensabwägung nicht zufrieden seien, erklärte Regierungsrat Martin Neukom. Auch hätten sich die drei Standortgemeinden Bubikon, Eglisau und Hombrechtikon zu wenig einbezogen gefühlt. Es ist die Rede von «zum Teil nachvollziehbaren Einwänden». Nun ziehen die Verantwortlichen die Konsequenzen und starten nochmal auf Feld eins. [IMG 4]

Notwendigkeit der Anlagen betont

[IMG 5]Es geht um drei neue Service- und Abstellanlagen, die im Kanton Zürich im Zuge des Ausbaus der SBB-Strecken bzw. -Bahnhöfe gebaut werden sollen. Die Verantwortlichen betonen die Notwenigkeit dieser Neubauten mit der wachsenden Bevölkerung und dem Anliegen des Kantons, die Klimaziele mit dem öffentlichen Verkehr zu erreichen.

Die SBB hatte verschiedene Standorte geprüft und drei ausgewählt. In der Folge sollten in Bubikon, Eglisau und Hombrechtikon entsprechende Flächen im Richtplan reserviert werden.

Langfristig keine Verzögerungen

Als Reaktion auf den grossen Widerstand gegen die Projekte öffnet die Baudirektion nun erneut den Variantenfächer. Dazu werden die SBB-Anlagen aus der laufenden Richtplanteilrevision 2020 herausgelöst und auch neue Standorte geprüft. Es dauere etwa zwei Jahre, bis die Neuauflage des Richtplanverfahrens stattfinden könne, so Linus Looser von der SBB. Diese Zeit wolle man sich nehmen – zumal dadurch in der langfristigen Planung kaum mit Verzögerungen zu rechnen sei. Die neuen Service- und Abstellanlagen sollen erst Anfang 2030 in Betrieb genommen werden.

Nicht auf die grüne Wiese bauen

AboAuf dieser Drohnenfoto ist das Gebiet rot markiert, das die geplante Abstell- und Serviceanlage beanspruchen würde.(Bild IG Pro Brach Fuchsbühl)FruchtfolgeBetroffene wehren sich gegen SBB-Anlage in BubikonDonnerstag, 21. Januar 2021 Es gehe nicht darum, welcher Naturstandort am wenigsten betroffen wäre und somit geopfert werden könnte, betonen die Fondation Franz Weber, die Standortgemeinden und die IG Pro Brach Fuchsbühl in einer Mitteilung. Vielmehr solle gezielt bereits versiegelter Boden gewählt werden, statt die Anlagen auf die grüne Wiese zu pflanzen. Von den geplanten Bauvorhaben wären rund 150'000 Quadtratmeter Fruchtfolgeflächen, Kulturland, Naturschutz- und Wildwechselgebiete betroffen.

Die Anlage soll nördlich des Siedlungsgebietes von Bubikon zwischen den Weilern Brach, Fuchsbühl und Wändhüslen in der Landwirtschaftszone zu liegen kommen. (Bild IG Pro Brach Fuchsbühl)ZürichIn Bubikon soll eine Obst- und Gemüseplantage einem Abstellgleis weichenDienstag, 29. Dezember 2020  Alternative Standorte, die bereits eingezont, belastet oder im Besitz der SBB sind, suche man unter den insgesamt 10 evaluierten Flächen nämlich vergebens, so die Kritik. «Wir sind dankbar für den heutigen Entscheid und werden gemeinsam alles daran setzen, dass Flächen wie diese 150'000 Quadratmeter Natur und wertvollstes Kulturland erhalten bleiben und keinesfalls für Gleiswüsten geopfert werden», schliesst die Mitteilung.