Das System der Subventionen für Fotovoltaikanlagen wird ab 1. Januar 2023 mit der Anpassung verschiedener Verordnungen auf Bundesebene wesentlich komplexer. Dies führt zu einem höheren Aufwand bei Anlagenplanenden und in der Verwaltung. Und trotz den ergriffenen Massnahmen bleibt das Risiko der Strompreisentwicklung, das insbesondere Anlagebetreiber in der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren schmerzlich gespürt haben. Die einfache Alternative wäre die von der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) vorgeschlagene Idee eines Fix- und Flex-Wahlmodells für Abnahmevergütungen.
Fixer Tarif oder freier Markt
Was sich im Schweizer Hypothekenmarkt mit festen und variablen Hypotheken seit Jahrzehnten bewährt hat, könnte damit auf die Strompreise übertragen werden. Beim Fix-Modell würde, wie bei einer Festhypothek, die Abnahmevergütung bei einem fixen Tarif garantiert. Analog zur variablen Hypothek entscheiden sich die Betreiber bei einem Flex-Modell für den freien Markt – mit allen Marktrisiken.
Es gäbe endlich einen Boom
Inzwischen ist das Modell in der Politik angekommen. Im Rahmen des Mantelerlasses schlägt die Ständeratskommission vor, Netzbetreiber weiterhin dazu zu verpflichten, ihnen angebotene Elektrizität aus erneuerbaren Energien abzunehmen, neu jedoch zu einem schweizweit harmonisierten Preis. Das würde endlich den nötigen Boom für grössere Anlagen mit wenig Eigenverbrauch – wie sie oft auf landwirtschaftlichen Gebäuden installiert werden – auslösen. Denn obwohl mit den aktuellen Anpassungen Anlagen ohne Eigenverbrauch bis 150 kW neu mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden, bleibt das Strompreisrisiko mittel- und langfristig bestehen.
Auf der anderen Seite ist die Fotovoltaik nicht mehr teuer. Bei typischen landwirtschaftlichen Anlagen liegen die Gestehungskosten pro kWh bei 10 bis 12 Rappen. Dies ist inzwischen oft deutlich günstiger als der Strom, der auf dem Strommarkt eingekauft werden muss. Mit der Wahlfreiheit könnten sich Landwirt(innen) bei der Inbetriebnahme entscheiden: Will ich Planungssicherheit und 10 Rappen fix über 20 Jahre oder will ich mich dem freien Markt aussetzen? Vom Fix-Preis würden auch die Konsumenten dank einer höheren Preisstabilität profitieren.
Auktionen machen Probleme
Ebenfalls neu eingeführt werden 2023 Auktionen für eine erhöhte Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch und mit einer Leistung von mehr als 150 kW. Diese bremsen den notwendigen Ausbau grosser Anlagen aber eher, als ihn zu beschleunigen. Im Gegensatz zu Deutschland oder Spanien, wo Auktionen seit Längerem durchgeführt werden, geht es in der Schweiz nicht um Freiflächen, sondern um Anlagen auf Gebäuden. Hier müssen die Anlagen installiert werden, wenn man die Dächer neu baut oder renoviert. Auf ein Auktionsergebnis zu warten, verzögert Renovationen und ohne Zuschlag werden geeignete Dächer danach für den nächsten Renovationszyklus nicht für Fotovoltaik genutzt. Zudem führen die Auktionen auch zu einem massiv grösseren administrativen Aufwand. Die SSES spricht sich daher gegen die stetige Ausweitung der bisherigen Subventionsmodelle aus und hofft, dass die Politik in der Winter- und Frühjahrssession dem Fix- und Flex-Modell den Vorzug gibt.

