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Der lange Kampf um Anerkennung

Für den Tabakanbau gibt es Direktzahlungen, für die Christbäume nicht. Grund dafür sind Lobbyisten, verschlafene Fristen und kommunikative Pannen auf allen Seiten. Jetzt hat das Bundesgericht letztinstanzlich entschieden. Unsere Recherche zum Kampf der Weihnachtsbaum-Produzenten.

Vor der Agrarpolitik 2014-17 war für die Christbaumproduzenten die Welt noch in Ordnung. Vor der AP 14-17 erhielten sie Direktzahlungen für ihre Dauerkultur, die einmal im Jahr die heimischen Wohnzimmer erhellt. Seit dem 1. Januar 2014 ist damit Schluss: Für Christbäume gibt es keine Direktzahlungen mehr. Das hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) damals vorgeschlagen und der Bundesrat letztlich mit der Umsetzung der AP 14-17 beschlossen. An und für sich wäre das nicht weiter tragisch. Denn längst nicht alle Christbäume werden von Landwirten angebaut. Ausserdem sah es zuerst so aus, dass nicht nur die Christbaumproduzenten, sondern auch die Tabakproduzenten ihre Direktzahlungen nicht in die AP 14-17 retten können – das BLW wollte die Ausrichtung der Versorgungssicherheitsbeiträge auf Flächen beschränken, «die zur Produktion von Nahrungsmitteln genutzt werden.» Das heisst es im erläuternden Bericht zur AP 14-17, der im März 2011 veröffentlicht wurde. «Für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen werden keine Versorgungssicherheitsbeiträge ausbezahlt.» Christbäume und Tabak sind in dieser Argumentation nachwachsende Rohstoffe, keine Nahrungsmittel und damit auch nicht direktzahlungsberechtigt.

«Für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen werden keine Versorgungssicherheitsbeiträge ausbezahlt.»

Normalerweise haben Kürzungsanträge in den Vernehmlassungen einen sehr schweren Stand. Bei den Christbäumen war das anders. «Es wurde stillschweigend zur Kenntnis genommen. Wenn die grössere und reichere Tabakbranche keine Beiträge erhält, verstehe ich auch die Kürzungen für die Christbäume», sagt Christbaumproduzent Paul Wälchli über die 2011 nicht-stattfindende Diskussion. Damals wussten Wälchli und die Mitglieder der IG Suisse Christbaum nicht, dass das BLW bei den Tabakproduzenten wieder weich werden und Versorgungssicherheitsbeiträge wieder einführen wird. Die Untätigkeit der IG Suisse Christbaum war ein Fehler. Ein Fehler, der acht Jahre später vor dem Bundesgericht in Lausanne VD enden soll.

Lobbying sorgt für Wende

Dass das BLW eingelenkt hat, ist auf den ersten Blick dem Lobbying des Verbands Suisse Tabac geschuldet. In der Vernehmlassung zur AP 14-17 war es nämlich Francis Egger, der unter anderem darauf hinwies, «dass Tabak in der Fruchtfolge ist.» Das erklärt der Geschäftsführer des Verbandes auf Anfrage. In den Recherchen zu diesem Beitrag war in der Geschäftsdatenbank und den Wortprotokollen des National- und Ständerats kein Eintrag zu den Christbäumen bzw. zum Tabak zu finden. Es war demzufolge nicht das Parlament, das dafür sorgte, dass der Tabakanbau zur direktzahlungsberechtigten Lebensmittelproduktion zählen sollte. Doch wer war es dann?

Dass der Bundesrat persönlich für die Wiedereinführung der Direktzahlungen für Tabak weibelte, kann weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Dafür spricht die Tatsache, dass die Tabakindustrie in der Schweiz Stellen schafft; dagegen sprechen die Kosten, die der Tabakkonsum im Gesundheitswesen verursacht.

Damit bleibt noch das Bundesamt für Landwirtschaft. Dieses hat die Grundlagen für die AP 14-17 erarbeitet und entwickelt. Und es ist das BLW, das die Verordnungsentwürfe ausarbeitet und dem Bundesrat vorlegt. Von den mit dem Dossier damals betrauten Personen will sich auf Anfrage der BauernZeitung niemand öffentlich äussern. Zum einen, weil das der Sprachregelung des BLW entspricht. Zum anderen, weil mehrere damals involvierte Personen nicht mehr beim Bundesamt arbeiten. In Gesprächen wird aber deutlich, dass die Ausnahme für den Tabakanbau BLW-intern für Unverständnis gesorgt haben muss. Man habe nicht nachvollziehen können, warum Tabak trotz anderslautender Definition wieder Direktzahlungen erhalten soll.

Die IG reagiert nur zögerlich

Den Auftakt der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-17 hat die IG Suisse Christbaum «definitiv verschlafen», wie Paul Wälchli einräumt. «Unsere Kommunikation war schlecht», sagt er. Doch es dämmert den Christbaumproduzenten bald, dass sie einen Fehler gemacht haben. Sie schreiben mehrere Briefe an das BLW, wollen mit ihren Argumenten aufzeigen, weshalb sie wie die Tabakproduzenten Direktzahlungen erhalten sollen. «Wir missgönnen den Tabakproduzenten keinesfalls ihre Beiträge. Aber wir wollen Gleichbehandlung erreichen», betont Wälchli. Christbäume sind genauso eine landwirtschaftliche Kultur, wie Tabak.

«Wir missgönnen den Tabakproduzenten keinesfalls ihre Beiträge. Aber wir wollen Gleichbehandlung erreichen.»

Paul Wälchli über seinen Antrieb.

Es ist BLW-Direktor Bernard Lehmann, der auf die Briefe der Christbaumproduzenten antwortet. Er vertröstet die Mitglieder auf die Verordnungspakete, mit denen die Umsetzung der AP 14-17 kontinuierlich verbessert werden soll. Der Einladung zur Besichtigung der Christbaumanlage von Familie Wälchli erteilt Lehmann jedoch eine Absage. Die IG selbst wurde in mehreren Briefen darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich in der Konsultation der Ausführungsbestimmungen der AP 14-17 einbringen kann. Getan hat sie das nicht. «Uns war schlicht und einfach die Tragweite solcher verpassten Gespräche nicht klar. Und wir wussten nicht richtig, wie solche politischen Prozesse ablaufen», sagt Wälchli. Im März 2014 kommt es doch noch zu einem Treffen zwischen Vertretern der IG Suisse Christbaum und Mitarbeitenden des BLW's . Während dieses Treffens haben BLW und die IG Suisse Christbaum vor allem die Argumente ausgetauscht. Wie aus einer Aktennotiz hervorgeht, sind weder das Bundesamt noch die IG von ihren Argumentationslinien abgewichen. Dass der Bundesrat für Christbäume keine Versorgungssicherheitsbeiträge locker machen will, liege daran, dass «keine gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Versorgungssicherheit, Offenhaltung Kulturlandschaft u.a.) erbracht werden.», steht in der Aktennotiz zum Treffen. Und weiter: «Die IG Suisse Christbaum wird versuchen, über den Schweizer Bauernverband eine Änderung der Direktzahlungsordnung zu erwirken.»

«Die IG Suisse Christbaum wird versuchen, über den Schweizer Bauernverband eine Änderung der Direktzahlungsordnung zu erwirken.»

Als das BLW sechs Wochen später die Vernehmlassung für das Herbstpaket 2014 eröffnet, nehmen in den Stellungnahmen drei Organisationen das Anliegen der Christbaumproduzenten auf: der Schweizer Bauernverband, der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband und der Berner Bauern Verband. Mit Schreiben vom 8. Juli argumentieren der SBV, dass die landwirtschaftlichen Christbaumproduzenten «in allen Belangen den landwirtschaftlichen Vorgaben, Gesetzgebungen, Deklarations- und Aufzeichnungspflichten» unterstehen. Ausserdem würden die Christbaumkulturen die Bodenfruchtbarkeit bewahren, «da infolge des Schutzes durch die Bäume und den Unterwuchs, sowie durch die wegfallende Bodenbearbeitung praktisch keine Erosion und keine Verrichtung der Flächen stattfinden.» Nach der Rodung der Kultur würde wieder «wertvolle, fruchtbare Fruchtfolgefläche» zur Verfügung stehen. Nach heutigem Kenntnisstand ist das der einzige Einsatz, den der SBV zugunsten der Christbaumproduzenten gezeigt hat. In späteren Verordnungspaketen fehlte der Eintrag, Artikel 35 Absatz sieben der Direktzahlungsverordnung zu korrigieren.

Zur gleichen Zeit, im Mai 2014, nimmt der Christbaumproduzent Stefan Oberholzer mit dem Luzerner SVP-Nationalrat Felix Müri Kontakt auf. Oberholzer schreibt, dass die IG nicht recht wisse, wie sie weitermachen soll. «Trotzdem sollten wir noch jede Chance nutzen». Mit allen Mitteln soll verhindert werden, dass die Christbaumproduzenten benachteiligt werden. Oberholzer kann Müri für die Sache gewinnen. Der Politiker organisiert am 4. Juni 2014 ein Treffen zwischen Christbaumproduzenten und Parlamentariern in Bern. Was dabei herauskam und wie die Parlamentarier den Christbaumproduzenten helfen sollen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Jedenfalls dauerte es bis im Frühling 2015, bis der Aktivismus der IG Suisse Christbaum Früchte trug - wenigstens teilweise: Am 11. März 2015 informiert Müri die Christbaumproduzenten, dass das BLW erwägt, in der Direktzahlungsverordnung für Christbaumflächen mit doppelter Nutzung - das heisst Christbaumflächen, die mit Schafen beweidet werden - den halben Versorgungssicherheitsbeitrag auszurichten. «Diese Lösung trägt der Tatsache Rechnung, dass während der Nutzungsdauer im Durchschnitt etwa 50% der Fläche als Gras genutzt werden kann», schreibt der damalige BLW-Vizedirektor Christian Hofer im März 2015 in einem Mail an Müri.

Alexandre Castella, der grösste Christbaumproduzent der Schweiz, ist von diesen halbierten Beiträgen wenig angetan. Er beauftragt den Juristen Charles Nicollerat, Nachforschungen anzustellen, um zu verstehen, wie die politische Geschichte gelaufen ist. Nicollerat will in seinen Recherchen herausgefunden haben, dass «die Tabakindustrie dem SBV viel Geld zahlt, damit dieser schweigt und die Christbaumproduzenten nicht mehr unterstützt.» Diesen Vorwurf weist Francis Egger vehement zurück: «Wir haben dem SBV zu keiner Zeit mehr Geld gezahlt, als den Mitgliederbeitrag, den andere Organisationen ebenfalls zahlen.» Er habe ausserdem wegen seiner Doppelfunktion als Geschäftsführer der Tabakproduzenten und gleichzeitiger Mitarbeiter des SBV alle Informationen zu seinem Handeln transparent gemacht. Dass sich der SBV nach der ersten Vernehmlassung nicht weiter für die Christbaumproduzenten einsetzte, sei nicht ganz richtig, meint Egger in seiner Funktion als SBV-Mitarbeiter: «Der SBV hat sich stark eingesetzt, aber es war erfolglos. Anschliessend suchten wir Lösungen und Kompromisse. So haben wir zum Beispiel den Vorschlag des BLW für eine Entlöhnung für Schafhaltung auf der Christbaumfläche unterstützt. Auf jeden Fall stellten wir uns der IG Christbaum jederzeit für den Dialog und für Unterstützung zur Verfügung.»

Womit wir wieder bei den Schafen sind und der Frage, ob dieser Kompromiss eingegangen werden sollte. Auch Wälchli findet, dass alle Produzenten, nicht nur die wenigen, die auch Schafe halten, für ihre Christbäume Beiträge erhalten sollten. Castella überzeugt die Christbaumproduzenten Paul Wälchli und Hansjakob Häberli, rechtliche Wege einzuschlagen. Mit der Unterstützung durch Anwältin Corinne Maradan erhebt Wälchli als Beschwerdeführer Einsprache gegen die Beitragskürzungen. Er blitzt jedoch ab, zieht weiter, von der Volkswirtschaftsdirektion zum Bundesverwaltungsgericht, wo er ebenfalls keinen Erfolg hat.

Wie das Bundesgericht am Donnerstag mitteilte, bleibt es beim Entscheid. Für Christbäume gibt es keine Direktzahlungen mehr.

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