Thema: Wald

Neue Richtlinie zur Beweidung von Wald im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern wurde auf Anfang 2023 die «Richtlinie zur Beweidung von Wald in höheren Lagen» angepasst. So wurde der Anwendungsbereich erweitert vom Sommerungsgebiet auf die Bergzonen III und IV sowie jene Flächen der Bergzone II, welche unmittelbar an das Sömmerungsgebiet angrenzen. Grundsätzlich sei aber Waldweide weiterhin nicht erlaubt.
Waldeigentümer sollen mehr zusammenarbeiten
Eine frühzeitige und eigentumsübergreifende Planung, gemeinsame Holzschläge und gemeinsame Holzvermarktung stärken die Position der Luzerner Waldeigentümer und verbessern so die Wirtschaftlichkeit. Dafür wurde an einem Referat beim Luzerner Verband für Landtechnik plädiert.