Stefan Stucki, Inforama Rütti

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  • Damit sie in Folgekulturen nicht zum Problem werden, sollten abblühende Gründüngungen an der Versamung gehindert werden. (Bild ss)

    Pflanzenschutz: Gründüngungen nicht absamen lassen

    Vom 1. November bis zum 15. Februar sind keine Pflanzenschutzmittel-Einsätze mehr erlaubt.
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