Matthias Grossmann, Lehrer und Berater, Inforama Berner Oberland

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  • Kuh- oder Bergrechte, die nicht an das Talland gebunden sind, werden oftmals an nicht selbstbewirtschaftende Nachkommen weitervererbt. Sobald diese jedoch einem landwirtschaftlichen Gewerbe angehören, ist dies kaum oder gar nicht mehr möglich.

    Gedanken machen, ehe der Entscheid fällt

    Die Hofübergabe ist eine heikle Angelegenheit – besonders, wenn es um die Realteilung von landwirtschaftlichem Gewerbe geht. Diese ist nämlich nur in Ausnahmefällen erlaubt.
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