Eric Meili, FiBL

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  • Nils Müller vom Betrieb «Chalte Hose» in Forch ZH ist einer der Pioniere für Weideschlachtung. Hier wird ein Tier nach dem Betäubungsschuss ausgeblutet. (Bild FiBL / Thomas Alföldi)

    Die Verordnung für die Hof- und Weideschlachtung wird geändert

    Die Schlachtverordnung dürfte per Anfang Jahr angepasst werden, wonach das Betäuben und das Entbluten der Tiere im Herkunftsbetrieb erlaubt sei.
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