Weniger Gebühren für Leistungen des TVD

Der Bundesrat senkt die Gebühren für die Dienstleistungen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) um 25 Prozent. Er hat am 30. November 2018 die entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Sie tritt ab dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Branche wird damit jährlich um 2,48 Millionen Franken entlastet.

Auf Anfang 2018 hatte der Bundesrat die TVD-Gebühren bereits um fünf Prozent gesenkt. Nun stimmte er einer weiteren Gebührensenkung bis auf weiteres um 25 Prozent zu, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Landwirtschaft wird entlastet

Ab dem 1. Januar 2019 kostet beispielsweise eine doppelte Rinderohrmarke nur noch 3.60 Franken und eine Ohrmarke für Schafe oder Ziegen noch 45 Rappen. Die Schlachtgebühren gehen im gleichen Umfang zurück. In der Folge werde die Branche jährlich um 2,48 Millionen Franken entlastet. Dieser Schritt sei unter anderem dank Einsparungen und Effizienzsteigerungen im Betrieb der TVD möglich. Der Bundesrat setzt damit auch eine Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Reduktion der Reserven der Identitas AG um.

asa

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