Auch im Jahr 2021 häuften sich die Probleme zwischen Veterinärdienst und Tierhaltern im Kanton Aargau. Man sei in Kontakt mit den kantonalen Instanzen, informiert der Bauernverband Aargau (BVA), und im neuen Jahr dürfe auf eine Normalisierung gehofft werden.
Anwesenheit bei Kontrolle
Auch unangemeldete Kontrollen seien zulässig, erinnert der BVA und beschreibt im aktuellen Newsletter die Rechte und Pflichten der Tierhalter(innen). Diese müssen beim Eintreffen der Kontrollperson als Erstes aufgeboten werden. Bei der Kontrolle muss die Person anwesend sein, die für die Tierhaltung verantwortlich ist. Wenn der Tierhalter nicht zu Hause ist und keine konkreten Hinweise auf eine unmittelbare Lebensgefahr für die Tiere bestehen, müssen die Veterinärbehörden abwarten, bis der Tierhalter wieder anwesend ist oder zu einem späteren Zeitpunkt wiederkommen.
Sich einbringen
Tierhalter können sich während der Kontrolle einbringen, beispielsweise eigene Fotos machen und zu den Akten mitgeben. Vor allem, wenn man mit der Kontrollinstanz nicht einverstanden ist, soll man das unbedingt gleichzeitig zur Kontrolle mittels Foto- und Filmaufnahmen dokumentieren. Da es sich beim Kontrollrapport um das wichtigste Beweismittel handelt, sollen Bemerkungen von Tierhaltern unbedingt schriftlich festgehalten werden. Eile ist hier fehl am Platz.

