Künftig soll der Gesundheitszustand von Kühen an Viehausstellungen mindestens zweimal pro Tag kontrolliert und dokumentiert werden müssen. Dies schlägt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen der Änderung der Tierschutzverordnung vor. Zu Viehausstellungen und solchen mit Tieren ganz generell hat der Bund weitere Regeln im Sinn:
- Unter anderem sollen künftig nur gesunde und gut genährte Tiere zugelassen werden.
- Hochträchtige oder frisch gekalbte Kühe dürfen nicht mehr ausgestellt werden.
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Geeignete Personen müssen die Tiere betreuen.
- Jungtiere, die noch gesäugt werden, dürfen nur mit der Mutter ausgestellt werden.
Bauern wehren sich
In der Vernehmlassung, die am 7. Februar geendet hat, stiessen diese Vorschläge in bäuerlichen Kreisen auf keine Gegenliebe. Laut der Bauernvereinigung des Kanton Schwyz (BVSZ) erzielen gerade Kühe, die frisch gekalbt haben, die besten Preise auf dem Zucht- und Nutzviehmarkt. «Der Käufer will ein Rind, das innert kürzester Zeit kalbert und Milch gibt», sagt Sekretär Franz Philipp gegenüber dem «Bote der Urschweiz».
Die Schwyzer Bauern deponierten ihre Bedenken beim BLV. Der Verband will zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand durch Kontrollen vermeiden. «Der Bauer weiss genau, mit welchem Tier er an eine Ausstellung gehen kann, und hat das grösste Interesse, dass sein Vieh gesund bleibt», so Philipp. Schützenhilfe bekommt er vom Kantonstierarzt der Urkantone. Andreas Ewy findet zwar, dass Ausstellungen für hochträchtige Tiere eine grosse Belastung seien. Aber die vorgeschlagenen Änderungen lehnt er ebenfalls ab, wie er zum «Bote der Urschweiz» sagt. Die Formulierungen seien zu schwammig.
«Unverhältnismässig»
Auch dem Schweizer Bauernverband (SBV) passen die Vorschriften nicht. Er bezeichnet sie als «unverhältnismässiges Bürokratiemonster» und will sie aus der Verordnung streichen. «Aus meiner Sicht ist das Hautproblem, dass viele zusätzliche bürokratische Vorgaben eingeführt werden, die dem Tier überhaupt nichts bringen», sagt Martin Rufer, Leiter Departement Produktion, Märkte und Ökologie, gegenüber der BauernZeitung. Als Beispiel erwähnt er eben jene Vorschrift, dass der Zustand der Tiere zweimal täglich schriftlich dokumentiert werden müsste. Eine Aussprache mit dem BLV fand bereits statt. «Wir hoffen und erwarten, dass Korrekturen vorgenommen werden», so Rufer.
Nicht zufrieden ist auch der Schweizer Tierschutz: Er kritisiert, dass es zulässig sein solle, ausgestellte Kühe während mehr als zwölf Stunden nicht zu melken. Auch die Zitzen dürften weiterhin verklebt werden, damit keine Milch ausfliesst und die Euter praller aussähen.
Jeanne Woodtli

