1679 Verfahren wegen Tierschutzvergehen wurden 2014 in der gesamten Schweiz eröffnet. So viele wie noch nie. 1497 dieser Fälle führten zu einer Verurteilung, 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Gemäss BLV wurde den meisten eine Busse auferlegt, acht Mal wurde eine Freiheitsstrafe verhängt.
Zwei drittel der Vergehen betrafen Heimtiere, vor allem aber Hunde. 555 Fälle betrafen Nutztiere, rund die Hälfte davon Rinder und Kühe. Zum ersten Mal wurden auch 12 Tier- und Tierproduktehändler angeklagt, z.B. wegen coupierten Schwänzen, Handel mit Katzenfellen, usw.
Anzunehmen ist, dass viele Fälle nicht erkannt oder nicht gemeldet werden. Wie hoch die Dunkelziffer von unaufgedecken Fällen aber ist, ist unklar.
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