Laut Kopenhagener Agrarressort müssen die Tierhalter ab dem 1. Januar 2019 schriftlich dokumentieren, wenn sie in ihrem Bestand Schwänze kürzen. Ab dem 1. April nächsten Jahres sind eine betriebliche Risikobewertung, also eine Begründung für die Notwendigkeit der Massnahme und ein Aktionsplan zum Umgang mit dem Thema Schwanzkürzen vorgeschrieben. Vom 1. Juli an sind beim Handel mit Ferkeln Unterlagen über den Zustand der Schwänze mitzuliefern.
Landwirte sollen Tierschutzmassnahmen studieren
Ellemann-Jensen betonte mit Blick auf die vorgestellten Massnahmen, es sei wichtig, dass sich die Landwirte eingehender mit dem Thema Schwanzkupieren beschäftigten und im Sinne des Tierschutz Massnahmen zum Erhalt der Ringelschwänze prüften. Ziel sei eine deutliche Verringerung des Anteils kupierter Tiere, der heute in Dänemark noch bei schätzungsweise 98,5 % liege, erklärte der Minister.
AgE

